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Daily Archive for: ‘Dezember 19th, 2018’

BGH entscheidet zu Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung

Der BGH hat entschieden, dass eine vom Versicherer mit Zustimmung eines "unabhängigen Treuhänders" vorgenommene Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung nicht allein wegen einer ggf. zu verneinenden Unabhängigkeit als unwirksam anzusehen ist. Ist der zustimmende Treuhänder gemäß den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes ordnungsgemäß bestellt worden, so findet eine gesonderte Überprüfung seiner Unabhängigkeit durch die Zivilgerichte im Rechtsstreit des einzelnen Versicherungsnehmers über eine Prämienanpassung nicht statt. Die Zivilgerichte haben aber in einem solchen Rechtsstreit die materielle Rechtmäßigkeit der Prämienanpassung zu überprüfen (Az. IV ZR 255/17).

Realteilung – Anwendung von § 16 Abs. 3 Satz 2 bis 4 und Abs. 5 EStG

Das BMF teilt mit, dass für die Anwendung des § 16 Abs. 3 Satz 2 bis 4 und Abs. 5 dieses Schreiben gilt (Az. IV C 6 - S-2242 / 07 / 10002).

UStAE – Änderungen zum 31. Dezember 2018

Der UStAE berücksichtigt zum Teil noch nicht die seit dem BMF-Schreiben vom 13. Dezember 2017 ergangene Rechtsprechung. Außerdem enthält er in gewissem Umfang redaktionelle Unschärfen, die beseitigt werden müssen. Da dieses Schreiben somit lediglich redaktionelle Änderungen des UStAE ohne materiell-rechtliche Auswirkungen beinhaltet, bedarf es lt. BMF keiner Anwendungsregelung (Az. III C 3 - S-7015 / 17 / 10002).

Steuerbescheinigungen bei American Depository Receipts (ADRs) auf inländische Aktien

Das BMF teilt die Ergänzungen für die Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Dividenden aus Aktien, die für ADRs hinterlegt sind, ergänzend zum BMF-Schreiben vom 24. Mai 2013 mit (Az. IV C 1 - S-2204 / 12 / 10003).

Tourismusbeitragssatzung in Bad Kreuznach unwirksam

Die Tourismusbeitragssatzung der Stadt Bad Kreuznach ist unwirksam. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 6 C 11698/17.OVG und 6 C 10041/18.OVG).

Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug nach § 44 Abs. 1 Nr. 3, § 44 Abs. 7 EStG in der Fassung des UStAVermG

Das BMF teilt mit, dass es bis zum 31. Dezember 2019 nicht beanstandet wird, wenn bei Gläubigern nach § 44a Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 EStG mit Kapitalerträgen im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG ein Steuerabzug von 15 Prozent auch dann vorgenommen wird, wenn die Kapitalerträge einen Betrag von 20.000 Euro nicht übersteigen. Auf das Erstattungsverfahren nach § 44b Abs. 5 EStG wird verwiesen (Az. IV C 1 - S-2405 / 0 :008).

LG Düsseldorf untersagt Werbung für kostenloses Girokonto als irreführend

Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank hatte gegenüber angestellten Ärzten, die zugleich Mitglied des Marburger Bundes sind, für den Abschluss eines Girokontovertrages unter der Überschrift "Das kostenlose apoGirokonto" geworben. Tatsächlich verlangt die Bank für die Ausstellung der sog. apoBankCard jedoch 9,50 Euro pro Kalenderjahr. Das LG Düsseldorf schloss sich nun der Auffassung, diese Werbung sei irreführend, der Wettbewerbszentrale an (Az. 38 O 84/18).

Gemeinsame Erklärung der zuständigen Behörde der BRD und der zuständigen Behörde der USA über die Durchführung des spontanen Austauschs länderbezogener Berichte für 2017 beginnende Wirtschaftsjahre

Das BMF übersendet die am 13. Dezember 2018 mit der US-Steuerbehörde IRS auf der Grundlage von Artikel 26 des deutsch-amerikanischen DBA getroffene gemeinsame Erklärung über die Durchführung des spontanen Austauschs länderbezogener Berichte für Wirtschaftsjahre ab 2017 (Az. IV B 6 - S-1315 / 16 / 10022 :001).

Anforderungen an das Potenzial einer Untersuchungsmethode für eine Erprobung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung

Eine Untersuchungsmethode besitzt das "Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative", wenn ihr Nutzen weder eindeutig belegt noch ihre Schädlichkeit oder Unwirksamkeit festgestellt werden kann, die Methode aufgrund ihres Wirkprinzips und der bisher vorliegenden Erkenntnisse aber mit der Erwartung verbunden ist, dass sie eine effektivere Behandlung ermöglichen kann. Dies entschied das BSG (Az. B 1 KR 11/18 R).

Schlussanträge zum Datenschutz bei Facebook-„Gefällt mir“-Button

Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek ist der Betreiber einer Webseite, auf der ein Plug-in eines Dritten wie der Facebook-"Gefällt mir"-Button eingebunden wird, das zur Erhebung und Übermittlung der personenbezogenen Daten des Nutzers führt, für diese Phase der Datenverarbeitung mitverantwortlich (Rs. C-40/17).
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