Sozialwidriges Verhalten? – Wer den Job wegen Pflege eines Familienangehörigen kündigt
Wer seine Hilfebedürftigkeit in missbilligenswerter Weise zulasten der Solidargemeinschaft selbst herbeiführt, darf Grundsicherungsleistungen des Jobcenters nicht behalten. Wo genau sozialwidriges Verhalten anfängt, hat das LSG Niedersachsen-Bremen aufgezeigt. Im dritten Fall hat das LSG entschieden, dass bei der Prüfung der Sozialwidrigkeit einer Arbeitsaufgabe die in § 10 Abs. 1 Nr. 4 SGB II niedergelegten Zumutbarkeitskriterien zu berücksichtigen sind (Az. L 13 AS 111/17).
Sozialwidriges Verhalten – Wer die Bierbänke klaut
Wer seine Hilfebedürftigkeit in missbilligenswerter Weise zulasten der Solidargemeinschaft selbst herbeiführt, darf Grundsicherungsleistungen des Jobcenters nicht behalten. Wo genau sozialwidriges Verhalten anfängt, hat das LSG Niedersachsen-Bremen aufgezeigt. Im zweiten Fall hat ein Hartz-IV-Empfänger seine Hilfebedürftigkeit durch einen Diebstahl grob fahrlässig herbeigeführt (Az. L 13 AS 137/17).
Sozialwidriges Verhalten – Wer das Erbe nicht ehrt
Wer seine Hilfebedürftigkeit in missbilligenswerter Weise zulasten der Solidargemeinschaft selbst herbeiführt, darf Grundsicherungsleistungen des Jobcenters nicht behalten. Wo genau sozialwidriges Verhalten anfängt, hat das LSG Niedersachsen-Bremen aufgezeigt. Im ersten Fall verschwendete ein Hartz-IV-Empfänger sein Erbe (Az. L 13 AS 111/17).
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