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Daily Archive for: ‘Februar 18th, 2019’

EU-weite Anerkennung öffentlicher Urkunden nun einfacher

Wer in einem anderen EU-Land lebt, ist bei der Anerkennung von Geburts- oder Heiratsurkunden oft mit einem großen Verwaltungsaufwand konfrontiert. Ab 16.02.2019 treten neue EU-weite Regeln in Kraft, die verschiedene Verwaltungsverfahren abschaffen. So ist ein Echtheitsvermerk (Apostille) für öffentliche Urkunden (z. B. Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden), die in einem EU-Land ausgestellt wurden und den Behörden eines anderen EU-Landes vorgelegt werden, nicht mehr notwendig.

Patientin muss sich an Behandlungskosten für gerissenes Brustimplantat beteiligen

Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass Patienten sich an den Kosten einer Behandlung beteiligen müssen, wenn die Krankheitsursache in willkürlichen Veränderungen des eigenen Körpers liegt (Az. L 16 KR 324/18).