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Daily Archive for: ‘April 18th, 2019’

Tariflicher Zuschlag – Ostersonntag ist ein hoher Feiertag

Das LAG Düsseldorf stellt fest, dass Ostersonntag zwar kein gesetzlicher Feiertag ist, es sich jedoch um einen hohen Feiertag im Sinne von § 4 MTV handelt. Nach dem allgemeinen Sprachverständnis umfasst der Begriff hoher Feiertag zumindest die hohen christlichen Feste Weihnachten, Ostern und Pfingsten in Gänze und somit auch Oster- und Pfingstsonntag. Eine weitere Feiertagsvergütung stehe einem Arbeitnehmer, der am Ostersonntag arbeite, daher zu (Az. 6 Sa 996/18).

Betriebsrat unzulässig begünstigt

Das LAG Düsseldorf hat erkannt, dass die Arbeitgeberin, ein Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs, den heutigen Betriebsratsvorsitzenden und Kläger unzulässig wegen seiner Betriebsratstätigkeit begünstigt hat, in dem es ihn ab dem 01.04.2015 gemäß der Entgeltgruppe (EG) 14 vergütete (Az. 7 Sa 1065/18).

Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb gem. § 35 EStG

Das BMF-Schreiben teilt die Fassung des Inhaltsverzeichnisses sowie der Rn. 9, 25 und 26 des BMF-Schreibens vom 3. November 2016 mit. Außerdem wird Rn. 25a eingefügt (Az. IV C 6 - S-2296-a / 17 / 10004).

Miniatur-Bullterrier kein gefährlicher Hund im Sinne des Gesetzes

Das VG Halle hat entschieden, dass der Miniatur-Bullterrier des Klägers nicht als gefährlicher Hund im Sinne des Hundegesetzes Sachsen-Anhalt gilt (Az. 1 A 241/16 HAL).

Umsetzung des Amtsleiters Brand- und Zivilschutz der Landeshauptstadt Saarbrücken rechtswidrig

Das VG Saarlouis hat dem Eilantrag des bisherigen Leiters des Amtes für Brand- und Zivilschutz Saarbrücken stattgegeben und der Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Saarbrücken im Wege einer einstweiligen Anordnung aufgegeben, diesen auf seinen bisherigen Dienstposten rückumzusetzen (Az. 2 L 1717/18).

Zeit für Entschlackung der Bürokratie!

In seiner Stellungnahme S 06/19 trägt der DStV zur Vorbereitung eines Bürokratieabbaugesetzes III Verbesserungsmöglichkeiten vor, die den Berufsstand und die Steuerpflichtigen von unnötiger Bürokratie spürbar entlasten könnten.