Konzertbesuch mit Folgen
Eine Konzertbesucherin, die während eines Konzerts durch einen umgefallenen Lautsprecher verletzt wurde, klagte erfolglos. Das OLG Braunschweig entschied, dass sie keinen Anspruch auf Schmerzensgeld hat. Sie habe nicht nachweisen können, welcher Musiker genau den Sturz des Lautsprechers verursachte (Az. 8 U 45/18).
Steuertermine Mai 2019
Die Steuertermine des Monats Mai 2019 auf einen Blick.
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