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Daily Archive for: ‘August 23rd, 2019’

Verwaltungsgericht bestätigt Entziehung des Doktorgrades

VG Gießen hat die Klage eines Mediziners abgewiesen, der sich gegen die Entziehung seines ihm im Jahr 2005 verliehenen Doktorgrades gewandt hatte.Der Kläger habe zur Erlangung seines Doktorgrades getäuscht, sodass nach der einschlägigen Promotionsordnung die Entziehung des Doktorgrades nicht zu beanstanden war. Dabei reiche es aus, dass der Kläger hier grob fahrlässig gehandelt habe (Az. 3 K 2499/17).

Mängel am vereinbarten Brillantschliff berechtigen zur Rückabwicklung des Kaufvertrags

Das AG München verurteilte eine Firma zur Zahlung von 650 Euro an den Kläger nebst vorgerichtlichen Auslagen und Zinsen Zug um Zug gegen Herausgabe und Rückübereignung eines Gelbgoldrings aus 750 Karat Gold, zentral besetzt mit einem Saphir und 31 Diamanten, 0,80 feines Weiß (Az. 275 C 6717/19).

Zur Mangelhaftigkeit eines Wohnhauses

Ist keine besondere Beschaffenheit eines Hauses im Kaufvertrag geregelt, steht dem Käufer kein Schadenersatz für Mängel zu. Für die Frage, ob überhaupt ein Mangel vorliegt, ist auf die übliche Beschaffenheit vergleichbarer Häuser mit ähnlichem Qualitätsstandard abzustellen. Das hat das LG Coburg entschieden (Az. 14 O 271/17 rkr)

Auf den Namen in der Signatur kommt es an

Das EGVP-System sieht vor, dass einer Nachricht grundsätzlich die „Visitenkarte“ des Senders beigefügt wird. Letztlich handelt es sich dabei um einen Auszug aus dem EGVP-Verzeichnis, das bei Anwälten wiederum Teil des Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnisses ist. Das OLG Naumburg entschied, wie zu verfahren ist, wenn sich Abweichungen zwischen den Angaben in dem elektronischen Dokument oder auch dem beigefügten Zertifikat und den Daten in der beA-Nachricht, speziell in der Visitenkarte, ergeben (Az. 12 U 59/18).

Keine Weitergabe der beA-Karte!

Das ArbG Lübeck hat einen richterlichen Hinweis zur (Un)-Zulässigkeit der Weitergabe der beA-Karte samt PIN an Dritte erlassen (Az. 6 Ca 679/19). Darauf hat die BRAK hingewiesen.

Das Regenfallrohr – Streit zwischen Nachbarn

Die Anbringung eines Regenfallrohres im öffentlichen Luftraum ist grundsätzlich nicht zu beanstanden. Geringfügige Beeinträchtigungen im Zugang zu einem Grundstück müssen ebenso hingenommen werden, wie geringfügige optische Beeinträchtigungen. Nicht hinzunehmen ist aber eine Abzweigung ohne Genehmigung oder nachträgliche Zustimmung des Nachbarn. So entschied das LG Koblenz (Az. 13 S 8/19).

BdSt-Musterklage: Soli-Aus ab 2020!

Mit Unterstützung des BdSt hat ein Ehepaar aus Bayern Klage gegen den Solidaritätszuschlag beim FG Nürnberg eingereicht. Anlass ist die feste Absicht der Bundesregierung, die Ergänzungsabgabe auch im Jahr 2020 von Bürgern und Betrieben weiter zu erheben - in diesem Sinne hatte das Bundeskabinett am 21.08.2019 den Soli-Teilabbau ab 2021 beschlossen.