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Daily Archive for: ‘Dezember 2nd, 2019’

Weihnachtsbaumkulturen unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer

Werden Weihnachtsbaumkulturen zusammen mit dem Grundstück erworben, unterliegt nur der das Grundstück betreffende Teil des Kaufvertrags der Grunderwerbsteuer. Der Kauf der Weihnachtsbäume ist grunderwerbsteuerfrei. Denn die Weihnachtsbäume sind kein wesentlicher Bestandteil des Grundstücks, sondern nur sog. Scheinbestandteil, wie das FG Münster entschieden hat (Az. 8 K 168/19).

Entfallen der Wegzugsbesteuerung nur bei Rückkehrabsicht

Gemäß § 6 Abs. 1 AStG führt das Ausscheiden des Steuerpflichtigen aus der unbeschränkten Steuerpflicht dazu, dass auch ohne Veräußerung die stillen Reserven von im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Kapitalgesellschaftsbeteiligungen aufgedeckt werden und ein Veräußerungsgewinn gemäß § 17 Abs. 1 EStG zu versteuern ist. Diese sog. Wegzugsbesteuerung kann gemäß § 6 Abs. 3 AStG nachträglich entfallen. Hierfür ist neben der (objektiven) Wiederbegründung der unbeschränkten Steuerpflicht auch erforderlich, dass glaubhaft gemacht wird, dass bereits bei Wegzug (subjektiv) der Wille zur Rückkehr bestand, wie das FG Münster entschieden hat (Az. 1 K 3448/17).

Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Verzinsung nach § 233 AO i. V. m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO

Die BMF-Schreiben vom 14. Dezember 2018 zur Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Verzinsung nach § 233 AO in Verbindung mit § 238 Abs. 1 Satz 1 AO und vom 2. Mai 2019 zur vorläufigen Festsetzung von Zinsen nach § 233 AO in Verbindung mit § 238 Abs. 1 Satz 1 AO werden geändert (Az. IV A 3 - S-0465 / 19 / 10004 :001).

Lohnsteuerliche Sachbezüge ab 2020: Vorsicht an der Bahnsteigkante!

Der Bundesrat hat am 29.11.2019 dem „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (gemeinhin „JStG 2019“) zugestimmt. Das Gesetz enthält neben zahlreichen weiteren Regelungen eine wichtige Änderung bei der Abgrenzung von Bar- und Sachlohn. Steuerliche Berater und Arbeitgeber sollten diese lt. DStV unbedingt im Blick haben.

Nachbarklage gegen Bauvorbescheid zur Erweiterung der Düsseldorfer Hausbrauerei Schlüssel erfolglos

Die geplante Gastraum- und Produktionserweiterung der Hausbrauerei Schlüssel in der Düsseldorfer Altstadt ist von den Nachbarn hinzunehmen. Dies hat das VG Düsseldorf entschieden (Az. 4 K 390/18).

Mobiles Scannen von Belegen: BStBK unterstützt Steuerberater mit überarbeiteter Muster-Verfahrensdokumentation

Mit dem Ziel, den Berufsstand über die neuen Vorgaben zum mobilen Scannen bei der Belegdokumentation zu informieren, veröffentlichte die BStBK gemeinsam mit dem DStV die überarbeitete Muster-Verfahrensdokumentation.

Führt die Besteuerung einer Altersrente zu einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung?

Dies verneinte das FG Baden-Württemberg im zweiten Rechtsgang, ließ die Revision zum Bundesfinanzhof jedoch zu. Noch nicht höchstrichterlich geklärt seien „die Einzelheiten zur Ermittlung einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung“ (Az. 8 K 3195/16).

Berechnung der Belastungsgrenze für Zuzahlungen in der GKV bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

Die Belastungsgrenze für Zuzahlungen in der GKV bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft ist nicht nach § 62 Abs. 2 SGB V zu berechnen. So entschied das SG Karlsruhe (Az. S 6 KR 3579/17).

Anspruch eines Versicherten gegen die Krankenkasse auf Versorgung mit PET-CT bei Prostatakarzinom

Wenn bei unterstelltem operablem Primärkarzinom ein Zuwarten einen (schnelleren) tödlichen Krankheitsverlauf innerhalb eines kürzeren, überschaubaren Zeitraums mit großer Wahrscheinlichkeit bedeuten würde und es kein anderes geeignetes diagnostisches Verfahren mehr gibt, muss die Krankenkasse die Kosten für die Versorgung mit PET-CT übernehmen. So entschied das SG Karlsruhe (Az. S 9 KR 795/18).

Kein Schadensersatz gegen Hersteller des Dieselmotors EA 189 bei Kauf im Januar 2016

Eine Käuferin, die im Januar 2016 bei einem Vertragshändler ein gebrauchtes Fahrzeug erworben hat, in dem der Dieselmotor der Baureihe EA 189 verbaut ist, kann von dem Motorenhersteller keinen Schadensersatz verlangen. Dies entschied das OLG Schleswig-Holstein (Az. 1 U 32/19).
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