Aktuelles

Eingetragene Lebenspartner

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts müssen Verheiratete und eingetragene Lebenspartner bei der Einkommensteuer künftig gleichbehandelt werden. Deshalb kommen eingetragene Lebenspartnerschaften nun ebenfalls in den Genuss des Ehegattensplittings. Dies soll rückwirkend ab 2001 für alle noch offenen Fälle gelten. Die Gleichstellung gilt für alle Vorschriften des Einkommensteuergesetzes. Somit können eingetragene Lebenspartner künftig bereits beim Lohnsteuerabzug durch Wahl des Faktorverfahrens oder der Steuerklassenkombination III/V eine Steuerminderung erreichen.