Aktuelles

Freibeträge beim Lohnsteuerabzug

Freibeträge beim Lohnsteuerabzug mussten mit Ausnahme des Be­hindertenpauschbetrags bisher jährlich neu beantragt werden. Nach neuem Recht werden Freibeträge, z.B. für Werbungskosten über dem Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 €, für zwei Jahre gelten.
Bei Veränderungen zugunsten des Arbeitnehmers, z.B. Erhöhung der Werbungskosten, kann jederzeit die Anpassung des Freibetrags bean­tragt werden. Veränderungen zu Ungunsten sind dem Finanzamt umge­hend mitzuteilen.

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