In den vergangenen Jahren wurde der Nutzen von Stiftungen und Vereinen für das Allgemeinwohl verstärkt wahrgenommen. Auch der Steuergesetzgeber hat dies erkannt und fördert die Gründung von Stiftungen steuerlich. Auch in der Nachfolgeplanung werden Stiftungen eingesetzt.

Wir beraten und betreuen bei:
  • Gründung und laufende Tätigkeit von Stiftungen, Vereinen und Trust
  • Einsatz von Stiftungen in der Unternehmensnachfolge
  • Rechnungslegung von Stiftungen und Vereinen
  • Testamentsvollstreckung
  • Gemeinnützigkeitserklärungen
  • Steuererklärungen für wirtschaftliche Geschäfts- und Zweckbetriebe
  • Beendigungen und Umstrukturierungen von Stiftungen und Vereinen
  • Abwicklung ausländischer Stiftungen, wie z.B. auch in der Schweiz und Liechtenstein