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Monthly Archive for: ‘Juni, 2011’

BMF: Erweiterung des § 13b UStG auf bestimmte Lieferungen von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen

Das BMF teilt die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) auf bestimmte Lieferungen von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen durch Art. 6 i. V. m. Art. 7 des Sechsten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vom 16. Juni 2011 mit Wirkung vom 1. Juli 2011 mit.

BMF: Erweiterung des § 13b UStG auf bestimmte Lieferungen von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen

Das BMF teilt die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) auf bestimmte Lieferungen von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen durch Art. 6 i. V. m. Art. 7 des Sechsten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vom 16. Juni 2011 mit Wirkung vom 1. Juli 2011 mit.