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Monthly Archive for: ‘Februar, 2018’

BFH: Verfassungsmäßigkeit von Nachforderungszinsen im Jahr 2013

Die Höhe der Nachforderungszinsen, die für Verzinsungszeiträume des Jahres 2013 geschuldet werden, verstößt weder gegen den allgemeinen Gleichheitssatz noch gegen das Übermaßverbot. So entschied der BFH (Az. III R 10/16). Der hierfür vorgesehene Zinssatz von 0,5 % für jeden Monat (6 % pro Jahr) sei auch unter Berücksichtigung der Entwicklung des allgemeinen Zinsniveaus im Jahr 2013 verfassungsgemäß. Die Entscheidung erging zur Verzinsung nach §§ 233a, 238 Abs. 1 AO.

Verlustverrechnung bei unterjähriger Abspaltung (§ 15 Abs. 3 UmwStG)

Das BMF hat in seinem Schreiben vom 11.11.2011 zur Verlustverrechnung bei unterjähriger Abspaltung Verweise aktualisiert (Az. IV C 2 - S-1978-b / 16 / 10001 :001).

Befristung der Verlängerung eines Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus zulässig

Der EuGH entschied, dass die Befristung der Verlängerung eines Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus zulässig ist, sodass ein angestellter Arbeitnehmer nicht geltend machen kann, dass es sich dabei um einen Missbrauch befristeter Arbeitsverträge handelt (Rs. C-46/17).

BFH: Krankenversicherungsbeiträge nur für eine Basisabsicherung abziehbar

Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Zahlung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung (zur Basisabsicherung) den Abzug von ebenfalls gezahlten Basisversicherungsbeiträgen zur privaten Krankenversicherung ausschließt (Az. X R 5/17).

BFH zu erhöhten Absetzungen nach § 7h EStG für Eigentumswohnung

Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine im Sanierungsgebiet liegende Eigentumswohnung, die als Penthouse neu auf die Altbausubstanz gebaut wird, nach § 7h EStG begünstigt ist, ob eine Aufspaltung der Anschaffungskosten für die Neuerstellung und die Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum möglich ist und ob die Rechtsprechung zu § 7i EStG (steuerrechtliche Bewertung des Dachgeschossausbaus in einem Baudenkmal als Denkmal) auf die Vorschrift des § 7h EStG übertragbar ist (Az. X R 6/16).

BFH: Einkünfte eines national und international tätigen Fußballschiedsrichters – Gewerblichkeit und abkommensrechtliche Behandlung

Wie der BFH entschied, sind Fußballschiedsrichter steuerrechtlich als Gewerbetreibende tätig, die bei internationalen Einsätzen auch nicht am jeweiligen Spielort eine Betriebsstätte begründen. Dies rechtfertige die Festsetzung (nationaler) Gewerbesteuer auch für die im Ausland erzielten Einkünfte. Dem nationalen Besteuerungsrecht stünden abkommensrechtliche Hürden (hier: sog. Sportlerbesteuerung im jeweiligen Tätigkeitsstaat) nicht entgegen (Az. I R 98/15).

Umsatzsteuerliche Behandlung von Bitcoin und anderen sog. virtuellen Währungen

Das BMF hat in Umsetzung des EuGH-Urteils C-264/14 bestimmt, dass die Verwendung von Bitcoins der steuerfreien Verwendung von konventionellen Zahlungsmitteln gleichgesetzt wird, soweit sie keinem anderen Zweck als dem eines reinen Zahlungsmittels dienen (Az. III C 3 - S-7160-b / 13 / 10001).

Diesel-Verkehrsverbote ausnahmsweise möglich

Das BVerwG entschied, dass Kommunen Fahrverbote für unsaubere Diesel-Kraftfahrzeuge aussprechen dürfen, allerdings müssen bei der Prüfung von Verkehrsverboten für Diesel-Kraftfahrzeuge gerichtliche Maßgaben insbesondere zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit beachtet werden (Az. 7 C 26.16, 7 C 30.17).

Verletzung beim Eislaufen ist kein Arbeitsunfall

Das SG Detmold entschied, dass ein Unfall auf einer Eisbahn bei einer teambildenden Maßnahme nicht als Arbeitsunfall anzuerkennen ist (Az. S 1 U 263/15).

Kein Krankengeld bei verspäteter Vorlage der AU-Bescheinigung

Die gesetzliche Meldepflicht ist eine Obliegenheit des Versicherten. Sie soll gewährleisten, dass die Krankenkasse möglichst frühzeitig über das Fortbestehen der AU informiert und in die Lage versetzt wird, vor der Entscheidung über den Krankengeldanspruch und ggf. auch während des folgenden Leistungsbezugs den Gesundheitszustand des Versicherten durch den Medizinischen Dienst überprüfen zu lassen, um Zweifel an der ärztlichen Beurteilung zu beseitigen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Sicherung des Heilerfolges und zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit einleiten zu können. Versäumt der Versicherte die Meldung, führt dies zu einem regelmäßig endgültigen Verlust eines entstandenen und fälligen Anspruchs. Darauf wies das SG Detmold hin (Az. S 3 KR 824/16).
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