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Monthly Archive for: ‘März, 2016’

BFH: Verhältnis der verdeckten Einlage eines Gesellschaftsanteils zur Schenkungsteuer

Der BFH hatte u. a. zu entscheiden, ob die Voraussetzungen für die Annahme eines schenkungsteuerlichen Tatbestands erfüllt sind, wenn eine Kapitalgesellschaft eigene Geschäftsanteile erwirbt und der für den Erwerb gezahlte Kaufpreis unter dem gemeinen Wert der Anteile liegt.

Gemeinden können sich nicht gegen die Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages durch das Finanzamt wehren

Gemeinden können nicht gegen die Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages eines im Gemeindegebiet ansässigen Unternehmens klagen. Dies gilt auch, wenn die Änderung dazu führt, dass die Gemeinde Gewerbesteuer in Millionenhöhe zurückerstatten muss und dadurch ihre finanzielle Handlungsfähigkeit gefährdet wird. So das FG Köln (Az. 13 K 1398/13).

Keine Aussetzung einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung

Laut FG Baden-Württemberg ist die Finanzbehörde nicht berechtigt, die vorübergehende Aussetzung einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung anzuordnen. Hierfür gebe es keine Rechtsgrundlage. Das Gesetz sehe keine sog. Ruhendstellung vor. Das Finanzgericht ließ die Revision zu (Az. 11 K 2973/14).

Keine Umsatzsteuerbefreiung für förmliche Zustellung

Laut FG Baden-Württemberg zählt die Durchführung von Postzustellungsaufträgen nicht zu den sog. Post-Universaldienstleistungen und ist damit nicht nach europarechtlichen Vorgaben von der Umsatzsteuer befreit (Az. 9 K 403/12).

Anerkennung von Unterhaltsaufwendungen für in Italien lebende Angehörige

Das FG Baden-Württemberg entschied, dass durch die Übergabe von Bargeld erbrachte Unterhaltszahlungen an in Italien lebende nahe Angehörige als außergewöhnliche Belastungen steuerlich anerkannt werden können, wenn sich die Überbringung durch Vernehmung des Geldboten als Zeugen tatsächlich belegen lässt (Az. 8 K 3609/13).

Prüfungstätigkeit zur Ermittlung steuerlicher Verhältnisse Dritter?

Das FG Baden-Württemberg entschied, dass das Finanzamt nicht berechtigt ist, eine Außenprüfung bei einem Steuerpflichtigen ausschließlich zur Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse Dritter durchzuführen und den Steuerpflichtigen zur Vorlage der hierfür erforderlichen Unterlagen aufzufordern (Az. 3 K 2419/14).