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Monthly Archive for: ‘Juni, 2016’

Abziehbarkeit eines verjährten Pflichtteilsanspruchs als Nachlassverbindlichkeit

Der Alleinerbe kann nach dem Tod des verpflichteten Erblassers seinen nunmehr gegen sich selbst gerichteten Pflichtteilsanspruch auch dann noch geltend machen und als Nachlassverbindlichkeit vom Erwerb abziehen, wenn der Anspruch bereits verjährt ist. So entschied das FG Schleswig-Holstein (Az. 3 K 148/15).

Steuerbarer Leistungsaustausch bei der Haftungsübernahme/Geschäftsführung einer Komplementär-GmbH und einer Zahlung der GmbH & Co. KG

Das FG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass bei der Haftungsübernahme/Geschäftsführung einer Komplementär-GmbH und einer Zahlung der GmbH & Co. KG ein steuerbarer Leistungsaustausch auch dann vorliegen kann, wenn die GmbH für ihre Leistung eine kombinierte Vergütung aus einem Festbestandteil und einem ergebnisabhängigen Teil erhält (Abgrenzung zum nicht steuerbaren Gesellschafterbeitrag) (Az. 4 K 108/13).

Umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch zwischen Entwicklung von Reisetrends und Förderbeitrag

Betreibt eine Einzelperson die Entwicklung von Reisetrends und erhält sie dafür von einer privatrechtlich organisierten Gesellschaft einen freiwilligen monatlichen Förderbeitrag, so kann zwischen der Entwicklung (Organisation von Reisen nebst Berichterstattung) und dem "Förderbeitrag" ein der Umsatzsteuer unterliegender Leistungsaustausch liegen. So das FG Schleswig-Holstein (Az. 4 K 27/13).

Bilanzierung eines langfristigen Fremdwährungsdarlehens grundsätzlich mit den Anschaffungskosten und nicht mit dem höheren Teilwert

Ein langfristiges Fremdwährungsdarlehen ist laut FG Schleswig-Holstein grundsätzlich mit den Anschaffungskosten und nicht mit dem höheren Teilwert zu bilanzieren (Az. 2 K 84/15).

Einkünfte aus der Tätigkeit als ehrenamtlicher Bürgermeister einer amtsangehörigen Gemeinde fallen nicht unter § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG

Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass die an einen ehrenamtlichen Bürgermeister einer amtsangehörigen Gemeinde in Schleswig-Holstein gezahlten Aufwandsentschädigungen keine "Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit" gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG sind (Az. 5 K 127/13).

Unterbeteiligungsgesellschaft zwischen Familienangehörigen – schädliche Befristung der Gesellschaft

Das FG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass die steuerrechtliche Anerkennung einer zwischen Mutter und Kindern vereinbarten Unterbeteiligungsgesellschaft daran scheitern kann, dass die Gesellschaft von vornherein so befristet vereinbart wird, dass die schenkweise bedachten Kinder bei Beendigung der Unterbeteiligung noch minderjährig sind und zudem der Vertrag hinsichtlich der Erstellung einer Auseinandersetzungsbilanz nicht vollzogen wird (Az. 5 K 58/12).

Auch ein sog. „In/Out-Buffer“ übt eine „wirtschaftliche Tätigkeit“ im Sinne der Richtlinie 77/388 EWG aus

Auch ein sog. "In/Out-Buffer" übt eine "wirtschaftliche Tätigkeit" im Sinne der Richtlinie 77/388 EWG aus. Eine Beteiligung an einem Umsatzsteuer-Karussell steht einer Steuerbarkeit von Lieferungen daher nicht entgegen. So das FG Schleswig-Holstein (Az. 4 K 133/10).

Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer der Unwetterlage von Ende Mai/Anfang Juni 2016 in Deutschland

Verheerende Regenmassen haben im Mai/Juni 2016 vielerorts in Deutschland zu schweren Überschwemmungen, blockierten Straßen und zerstörten Häusern in den Unwettergebieten geführt. Das BMF teilt die zur Unterstützung der Opfer der Unwetter in Deutschland getroffenen Verwaltungsregelungen in diesem Schreiben zusammengefasst mit (Az. IV C 4 - S-2223 / 07 / 0015 :016).

Mehrwertsteuervorschriften für Gutscheine vom Rat gebilligt

Der Europäische Rat hat eine Richtlinie angenommen, mit der die Rechtssicherheit für Umsätze mit Gutscheinen durch Harmonisierung der nationalen Mehrwertsteuervorschriften erhöht werden soll.

BFH: Ausgleichs- und Abzugsbeschränkung für Verluste aus betrieblichen Termingeschäften verfassungsgemäß

Der BFH entschied, dass die Ausgleichs- und Abzugsbeschränkung für Verluste aus betrieblichen Termingeschäften nach § 15 Abs. 4 Satz 3 ff. EStG verfassungsgemäß ist. Dies gelten zumindest dann, wenn derartige Verluste noch mit späteren Gewinnen aus entsprechenden Geschäften verrechnet werden können und es deshalb noch nicht zu einer endgültigen Einkommensteuerbelastung komme (Az. IV R 20/13).
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