„Gesundheitstelefon“ nicht umsatzsteuerbefreit
Leistungen am "Gesundheitstelefon" sind nicht von der Umsatzsteuer befreit. Telefonische Beratungsleistungen seien weder in Form des Gesundheitstelefons noch in Form der Patientenbegleitprogramme Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin. So das FG Düsseldorf (Az. 1 K 1570/14).
„Gesundheitstelefon“ nicht umsatzsteuerbefreit
Leistungen am "Gesundheitstelefon" sind nicht von der Umsatzsteuer befreit. Telefonische Beratungsleistungen seien weder in Form des Gesundheitstelefons noch in Form der Patientenbegleitprogramme Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin. So das FG Düsseldorf (Az. 1 K 1570/14).
BFH: Höhe der Aussetzungszinsen bis Dezember 2011 nicht verfassungswidrig
Der BFH hat entschieden, dass er die Höhe der bis Dezember 2011 geltenden Aussetzungszinsen nicht für verfassungswidrig hält. Eine entsprechende Vorlage an das BVerfG sei nicht geboten (Az. IX R 5/14).
BFH: Höhe der Aussetzungszinsen bis Dezember 2011 nicht verfassungswidrig
Der BFH hat entschieden, dass er die Höhe der bis Dezember 2011 geltenden Aussetzungszinsen nicht für verfassungswidrig hält. Eine entsprechende Vorlage an das BVerfG sei nicht geboten (Az. IX R 5/14).
BFH: Kein zusätzlicher Sonderausgabenabzug gemäß § 10a EStG für nicht aktiv in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte und für Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke
Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein "passiv" Versicherter und Pflichtmitglied der berufsständischen Einrichtung der Rechtsanwälte und Steuerberater zum begünstigten Personenkreis des § 10a Abs. 1 EStG gehört (Az. X R 11/13).
BFH: Kein zusätzlicher Sonderausgabenabzug gemäß § 10a EStG für nicht aktiv in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte und für Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke
Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein "passiv" Versicherter und Pflichtmitglied der berufsständischen Einrichtung der Rechtsanwälte und Steuerberater zum begünstigten Personenkreis des § 10a Abs. 1 EStG gehört (Az. X R 11/13).
BFH: Gewerbesteuerpflicht eines ambulanten Rehabilitationszentrums vor 2015
Laut BFH sind die in einem ambulanten Rehabilitationszentrum vor 2015 erbrachten Leistungen nicht von der Gewerbesteuer befreit (Az. X R 2/13).
BFH: Gewerbesteuerpflicht eines ambulanten Rehabilitationszentrums vor 2015
Laut BFH sind die in einem ambulanten Rehabilitationszentrum vor 2015 erbrachten Leistungen nicht von der Gewerbesteuer befreit (Az. X R 2/13).
BFH zu den Anforderungen an einen konkludenten Antrag auf Ist-Besteuerung (§ 20 UStG)
Ein Antrag auf Ist-Besteuerung kann lt. BFH auch konkludent gestellt werden. Hat ein Steuerpflichtiger einen hinreichend deutlichen Antrag auf Genehmigung der Ist-Besteuerung beim Finanzamt gestellt, dann hat die antragsgemäße Festsetzung der Umsatzsteuer den Erklärungsinhalt, dass der Antrag genehmigt worden ist (Az. V R 47/14).
BFH zu den Anforderungen an einen konkludenten Antrag auf Ist-Besteuerung (§ 20 UStG)
Ein Antrag auf Ist-Besteuerung kann lt. BFH auch konkludent gestellt werden. Hat ein Steuerpflichtiger einen hinreichend deutlichen Antrag auf Genehmigung der Ist-Besteuerung beim Finanzamt gestellt, dann hat die antragsgemäße Festsetzung der Umsatzsteuer den Erklärungsinhalt, dass der Antrag genehmigt worden ist (Az. V R 47/14).

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