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Monthly Archive for: ‘Mai, 2018’

Zur Reisepreisminderung nach einer grässlichen Karibikreise

Das AG München entschied, dass die von der Klägerin vorgetragenen Mängel ihrer Karibikreise allenfalls den bereits vorgerichtlich erstatteten Minderungsbetrag von 986 Euro, nicht aber eine weitere Erstattung des Reisepreises oder gar die Zahlung der Kosten für einen kurzfristig vorgenommenen Hotelwechsel rechtfertigten (Az. 172 C 15107/17).

Stadtbahntunnel Karlsruhe: Klage einer Café-Betreiberin auf Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses erfolgreich

Laut VGH Baden-Württemberg hat die Betreiberin eines ehemaligen Cafés Anspruch auf Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses für den Stadtbahntunnel in Karlsruhe um eine Entschädigungsregelung wegen Beeinträchtigungen ihres Geschäftsbetriebs infolge der Bauarbeiten (Az. 5 S 2027/15).

Kein Kopftuchverbot für städtische Bedienstete

Das VG Kassel hat das Tragen eines Kopftuchs während der Dienstzeit gestattet. Die Ablehnung eines entsprechenden Antrags sei ein Eingriff in die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit und damit unverhältnismäßig und nicht gerechtfertigt (Az. 1 K 2514/17.KS).

Steuerpflichtige Umsätze aus dem Betrieb eines „Eroscenters“

Erbringt ein Bordellbetreiber neben der tageweisen Vermietung von Zimmern an Prostituierte weitere Leistungen in Form von Werbung und Sicherheitsservice, die bei einer Gesamtschau ein Komplettpaket zur Ermöglichung der Prostitution darstellen, handelt es sich nicht um eine steuerbefreite Grundstücksvermietung, sondern um eine dem Regelsteuersatz unterliegende sonstige Leistung. So entschied das FG Baden-Württemberg (Az. 1 K 1921/17). Gegen das Urteil wurde Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH eingelegt (Az. XI B 6/18).

Berechnung des Sonderausgabenabzugs bei Einzelveranlagung

Wird im Rahmen einer Einzelveranlagung von Ehegatten beantragt, die Sonderausgaben, die außergewöhnlichen Belastungen sowie die Steuerermäßigung nach § 35a EStG gemäß § 26a Abs. 2 Satz 2 EStG hälftig aufzuteilen, sind die Aufwendungen unabhängig davon, wer sie wirtschaftlich getragen hat, bei den Ehegatten jeweils hälftig zu berücksichtigen. Sodann sind in einem zweiten Rechenschritt die Höchstbetragsberechnungen und Günstigerprüfungen individuell bei jedem der Ehegatten durchzuführen. So entschied das FG Baden-Württemberg (Az. 2 K 1032/16). Gegen das Urteil ist Revision beim BFH anhängig (Az. III R 11/18).

Anspruch auf Erstattungszinsen bei Rückabwicklung von Bauträgerfällen

Das FG Baden-Württemberg hat das Finanzamt verpflichtet, zu Gunsten eines Bauträgers Erstattungszinsen festzusetzen, weil in den Streitjahren 2009 bis 2011 auf der Grundlage der damaligen Verwaltungsauffassung zu Unrecht Umsatzsteuer für die Eingangsleistungen des Bauträgers erhoben worden war (Az. 1 K 1293/17). Gegen das Urteil ist Revision beim BFH anhängig (Az. XI R 4/18).

Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Aussetzungszinsen

Laut FG Baden-Württemberg bestehen an der Rechtmäßigkeit von Aussetzungszinsen, insbesondere deren Höhe, keine ernstlichen Zweifel. Die Höhe der Aussetzungszinsen von 0,5 % für jeden Monat (6 % pro Jahr) verstoße weder gegen das Übermaßverbot noch den allgemeinen Gleichheitssatz. (Az. 2 V 3389/16). Gegen den Beschluss ist Beschwerde beim Bundesfinanzhof anhängig (Az. VIII B 15/18).

Laufende Kindergeldzahlungen und eine Kindergeldnachzahlung können auf verschiedene Konten zu leisten sein

Das FG Baden-Württemberg entschied, dass ein Anspruch auf Nachzahlung von Kindergeld grundsätzlich durch Zahlung auf ein benanntes Konto erlösche (Az. 2 K 158/16).

Nur eine Sperrzeit bei Nichtbewerbung auf drei kurz hintereinander unterbreitete Arbeitsangebote

Werden einem Arbeitslosen innerhalb weniger Tage drei Arbeitsangebote unterbreitet und bewirbt er sich nicht, rechtfertigt dies nur eine Sperrzeit bei Arbeitsablehnung. Dies hat das BSG entschieden (Az. B 11 AL 2/17 R).

Gesetzgeberische Antwort eines Mitgliedstaats auf eine Entscheidung des Gerichtshofs zur Missbräuchlichkeit von Vertragsklauseln wegen fehlender Klarheit ist gerichtlich nachprüfbar

Nach Auffassung von Generalanwalt Tanchev ist die gesetzgeberische Antwort eines Mitgliedstaats auf eine Entscheidung des Gerichtshofs zur Missbräuchlichkeit von Vertragsklauseln wegen fehlender Klarheit gerichtlich nachprüfbar (Rs. C-51/17).
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