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Monthly Archive for: ‘Oktober, 2018’

Europäisches Datenschutzrecht

Vor dem Hintergrund grundlegender Änderungen des europäischen Datenschutzrechts hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, mit dem die Richtlinie (EU) 2016/680 umgesetzt und das bereichsspezifische Datenschutzrecht an die DS-GVO angepasst werden soll (19/4671).

Umsatzsteuerrechtliche Organschaft zwischen GmbH und GbR: finanzielle Eingliederung

Eine umsatzsteuerliche Organschaft zwischen einer GbR (als potenzielle Organträgerin) und einer GmbH (als potenzielle Organgesellschaft) besteht nicht, wenn die GbR nicht an der GmbH und die Alleingesellschafterin der GmbH nicht mehrheitlich an der GbR beteiligt ist. So das FG Schleswig-Holstein. Das Gericht hatte zudem Aspekte des Vertrauensschutzes bei geänderten Verwaltungsanweisungen zu würdigen (Az. 4 K 38/17).

Zulässigkeit der Erhebung einer Glückspielabgabe nach dem Glückspielgesetz Schleswig-Holstein

Das FG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass die Erhebung einer Glücksspielabgabe nach dem schleswig- holsteinischen Gesetz zur Neuregelung des Glücksspiels (GlSpielG SH) gemäß § 35 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 GlSpielG SH verfassungsgemäß ist (Az. 5 K 17/16).

Im Inland belegene Windkraftanlage einer ausländischen Gesellschaft kann als inländische Betriebsstätte i. S. d. § 13b Abs. 7 UStG angesehen werden

Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass eine im Inland belegene Windkraftanlage einer ausländischen Gesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen als eine inländische Betriebsstätte i. S. d. § 13b Abs. 7 UStG angesehen werden kann (Az. 4 K 47/17).

Kein Unterhaltsvorschuss bei mangelnder Mitwirkung der Kindesmutter an der Bestimmung des Kindesvaters

Ein Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz scheidet aus, wenn die Kindesmutter nicht das ihr Mögliche und Zumutbare unternimmt, um die Person des Kindesvaters bestimmen zu können. Sofern die Kindesmutter im Fall von Geschlechtsverkehr mit einem Unbekannten keine Angaben zur Identifizierung des Kindesvaters machen kann, obliegt es ihr, Nachforschungen zu dessen Person zeitnah nach Bekanntwerden der Schwangerschaft anzustellen. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 7 A 10300/18.OVG).

Risiken der Altersversorgung

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (19/4673) eingebracht.

Leistungen einer Gebäudefeuerversicherung als außerordentlicher Ertrag

Leistungen einer Gebäudefeuerversicherung mindern weder die Anschaffungskosten einer im Zwangsversteigerungsverfahren ersteigerten Brandruine noch die Herstellungskosten für den Wiederaufbau des Gebäudes. Vielmehr handelt es sich um einen außerordentlichen Ertrag, wenn die vereinnahmte Zahlung den Buchwert der Forderung übersteigt. Dies entschied das FG Schleswig-Holstein (Az. 5 K 181/14).

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mietzinsen im Zusammenhang mit vor dem Bilanzstichtag ausgeschiedenem Umlaufvermögen

Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass Miet- und Pachtzinsen für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zu Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens führen, jedenfalls in den Fällen gem. § 8 Nr. 1d GewStG dem Gewinn (anteilig) hinzuzurechnen sind, in denen die Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens vor dem Bilanzstichtag, also "unterjährig", aus dem Betriebsvermögen ausscheiden (Az. 1 K 243/15).

Vorsteuer: Immobilienvermietung durch Gemeinde einschließlich Lieferung von gemeindeeigen produzierter Wärme als einheitliche (Vermietungs-)Leistung

Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass der Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen für die Errichtung einer Heizungsanlage ausscheidet, soweit die in der Heizungsanlage produzierte Wärme an Personen geliefert wird, welche diese Wärme im Zusammenhang mit (umsatzsteuerfreien) Vermietungsleistungen des Heizungsinhabers beziehen (Az. 4 K 15/17).

Zum Vorsteuerabzug bei Abrissleistungen

Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass einem Unternehmer kein Vorsteuerabzug aus einer Abrissleistung zusteht, wenn das Gebäude zwar früher umsatzsteuerpflichtig genutzt wurde, die Abrissleistung aber (auch) mit zukünftigen Leistungen im Zusammenhang stand und bei diesen zukünftigen Leistungen nicht belegt ist, dass sie zum Vorsteuerabzug berechtigen (Az. 4 K 10124/17).
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