Tierschutzverein kündigt Mitgliedschaft und erteilt Hausverbot wegen Äußerungen über mangelhafte Zustände des Tierheims
Ein Mitglied eines Tierschutzvereins bemängelte die Zustände in einem von einem Verein geführten Tierheim. Der Verein kündigte daraufhin die Mitgliedschaft und erteilte ein Hausverbot. Das LG Köln entschied jedoch, dass dem Vereinsmitglied innerhalb der geltenden Öffnungszeiten weiter Zutritt zu den Vereinsräumlichkeiten zu gewähren ist. Das Hausverbot sei unwirksam, da ein hierfür erforderlicher sachlicher Grund nicht vorliege (Az. O 457/16).
Steuertermine Dezember 2018
Die Steuertermine des Monats Dezember 2018 auf einen Blick.
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