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Daily Archive for: ‘Januar 4th, 2019’

Geplante Beschränkung von CFD: Stellungnahme noch bis zum 10. Januar

Die BaFin bereitet sich nach den binären Optionen auch bei finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference - CFD) auf das Auslaufen der Produktinterventionsmaßnahme der Europäischen Wertpapier-und Marktaufsichtsbehörde ESMA vor. Sie plant, die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von CFD an Privatkunden in Deutschland erneut zu beschränken.

Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut

Mit dem BMF-Schreiben wird die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen nach dem Stand vom 1. Januar 2019 bekannt gegeben (Az. III C 3 - S-7492 / 07 / 10001).

Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppemstatut

Mit dem BMF-Schreiben wird die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen nach dem Stand vom 1. Januar 2019 bekannt gegeben (Az. III C 3 - S 7492/07/10001).

Investmenterträge aus Madoff-Fonds

Das BMF teilt Billigkeitsmaßnahmen für Investmenterträge aus bestandsgeschützten Alt-Anteilen an Madoff-Fonds mit (Az. IV C 1 - S-1980-1 / 18 / 10009).

Investmenterträge aus Madoff-Fonds

Das BMF teilt Billigkeitsmaßnahmen für Investmenterträge aus bestandsgeschützten Alt-Anteilen an Madoff-Fonds mit (Az. IV C 1 - S-1980-1 / 18 / 10009).

Kündigung des Mietvertrages wegen Betrieb einer Skiwerkstatt im Wohngebäude

Das AG München entschied, dass auch ein nur eingeschränkter Betrieb einer Skiwerkstatt in einem Wohngebäude den Vermieter zur Kündigung berechtigt (Az. 423 C 8953/17).

Kein Verstoß der Kriterien für die Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe gegen Art. 3 Abs. 1 GG

Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde einer Auszubildenden hinsichtlich eines Verstoßes der Voraussetzungen für die Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe gegen Art. 3 Abs. 1 GG nicht zur Entscheidung angenommen (Az. 1 BvR 1223/18).

Zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für wissenschaftlich nicht anerkannte Heilmethoden

Die Vorlage eines knappen amtsärztlichen Attests kann ausreichend sein, damit Aufwendungen für wissenschaftlich nicht anerkannte Heilmethoden steuerlich abzugsfähig sind. Dies entschied das FG Rheinland-Pfalz (Az. 1 K 1480/16).