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Daily Archive for: ‘Februar 5th, 2019’

Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG für sportliche Veranstaltungen, die gemeinnützige Sportvereine gegen Mitgliederbeiträge durchführen

Das BMF äußert sich zum Grundsatz der Anwendung von nationalen Umsatzsteuerbefreiungsvorschriften, speziell zur Anwendung der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG (Az. III C 3 - S-7180 / 17 / 10001).

Steuerliche Behandlung von Leistungen im Rahmen der Flüchtlingshilfe

Das BMF-Schreiben verlängert die zeitliche Befristung der Regelungen zur Flüchtlingshilfe bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2021 (Az. III C 3 - S-7130 / 15 / 10001-02 // IV C 4 - S-0185 / 15 / 10001 :001)

Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern – Klage einer Reporterin des ZDF

Das LAG Berlin-Brandenburg hat die Ansprüche einer Klägerin wegen einer behaupteten geschlechtsbezogenen Ungleichbehandlung bei der Vergütung zurückgewiesen (Az. 16 Sa 983/18).

Kein Bestandsschutz für Steuerbefreiungen

Steuerbefreiungen stellen Ausnahmen vom Grundsatz der Besteuerung dar und entfalten keinerlei Bestandsschutz. Mit diesem Hinweis antwortet die Bundesregierung (19/7404) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die wissen wollte, warum für aus Klärgasen erzeugten und selbst verbrauchten Strom Stromsteuer erhoben wird.

Fahrzeug eines „Autoposers“ zu laut für Mannheimer Stadtgebiet

Das VG Karlsruhe entschied, dass ein Autofahrer, der in mehreren Fällen wegen seines lauten Fahrzeuges aufgefallen war, im Mannheimer Stadtgebiet keinen unnötigen Lärm mehr verursachen darf (Az. 1 K 4344/17).

Automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen nach dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz in Teilen verfassungswidrig

Das BVerfG hat die automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrolle nach dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz als Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Teilen für verfassungswidrig erklärt. In solchen Kontrollen würden Grundrechtseingriffe gegenüber allen Personen liegen, deren Kraftfahrzeugkennzeichen erfasst und abgeglichen werden, unabhängig davon, ob die Kontrolle zu einem Treffer führe. Diese Eingriffe seien nur teilweise gerechtfertigt (Az. BvR 142/15).

Schriftsätze – und was für’s Einreichen gilt

§ 130a ZPO ist die zentrale Norm für die elektronische Kommunikation mit den Gerichten. Betrachtet man allerdings den Tatbestand, gilt dieser im Wesentlichen für vorbereitende Schriftsätze nebst Anlagen, schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen der Parteien sowie Auskünfte, Gutachten, Aussagen und Erklärungen Dritter. Die BRAK hinterfragt, ob damit bestimmende Schriftsätze auch per beA schriftformwahrend übermittelt werden können.

Neue Bekanntmachung zum ERV veröffentlicht

Wenn man elektronisch mit den Gerichten kommunizieren will, muss man mittlerweile ein ziemlich unübersichtliches Normengeflecht beachten. Nach der alten ERVB 2018 wurde diskutiert, ob nun grundsätzlich jedes PDF für den Versand zugelassen sei oder nur die explizit in der Bekanntmachung genannten Untertypen (z. B. PDF/A). Mit der ERVB 2019 hat das Bundesjustizministerium klargestellt: Nunmehr sind alle PDF-Versionen zugelassen, insbesondere (auch) PDF/A-1, PDF/A-2, PDF/UA.

AG Köln: beA-Pause lässt Geschäftsgrundlage nicht entfallen

Das AG Köln hatte sich jüngst mit der Frage zu befassen, ob der Einzug der Gebühren für die beA-Karte durch die Bundesnotarkammer auch für die Zeit rechtmäßig war, in der das beA nicht genutzt werden konnte. Das Gericht sah kein Rücktritts- oder Kündigungsrecht gegeben. (Az 116 C 203/18). Darüber berichtet die BRAK.

Tätowierungen grundsätzlich kein Hinderungsgrund für die Einstellung in den Polizeidienst

Das OVG Berlin-Brandenburg hat einem Bewerber um Einstellung in den mittleren Polizeidienst Recht gegeben, den die Berliner Polizei allein wegen seiner Tätowierungen abgelehnt hatte. Der Antragsteller sei vorläufig weiter zum Auswahlverfahren zuzulassen. Die Polizei hatte die großflächigen, beim Tragen von Sommeruniform sichtbaren Tätowierungen mit Frauenschädeln beanstandet (Az. 4 S 52.18).