Hartz IV trotz Immobilie in Thailand?
Wer Hartz IV-Leistungen beziehen will, muss - auch im Ausland belegenes - Immobilienvermögen vorher verwerten und von dem Erlös leben. Ausnahmsweise kann jedoch eine akute Notlage zu vorläufigen Leistungen führen - dies hat das LSG Niedersachsen-Bremen in einem Eilbeschluss aufgezeigt (Az. L 11 AS 209/19 B ER).
Vorläufiges Aus für „StreamOn“ bestätigt
Die Telekom Deutschland GmbH darf das von ihr angebotene Produkt "StreamOn" in der bisherigen Form vorläufig nicht weiterbetreiben. Dies hat das OVG Nordrhein-Westfalen in einem durch die Telekom Deutschland GmbH gegen die Bundesnetzagentur angestrengten Eilverfahren entschieden (Az. 13 B 1734/18).
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