Ausgleichszahlungen nach der Fluggastrechteverordnung sind auf reise- und beförderungsvertragliche Schadensersatzansprüche nach nationalem Recht anzurechnen
Passagiere haben bei Flugverspätungen oder -ausfällen keinen Anspruch auf doppelte Entschädigung. Pauschale Ausgleichszahlungen der EU-FluggastrechteVO und Schadenersatz nach nationalem Recht sind miteinander zu verrechnen. So entschied der BGH (Az. X ZR 128/18 und X ZR 165/18).
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