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Monthly Archive for: ‘Oktober, 2019’

BFH: Ertragsteuerrechtliche Beurteilung der Überlassung des kommerzialisierbaren Teils des Namensrechts einer natürlichen Person

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob das einheitliche Entgelt für die Übertragung von Marken- und Namensrechten auch in Höhe eines auf Namensrechte entfallenden Anteils zur Ermittlung eines gewerblichen Veräußerungsgewinns heranzuziehen und inwieweit ein den Namensrechten zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Zuordnung zum betrieblichen Bereich der Klägerin beizumessender Wert hierbei abzuziehen ist (Az. X R 20/17).

BFH: Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Krankenbeförderung – Endbescheid im finanzgerichtlichen Verfahren

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die Steuerbefreiung als Fahrzeug zur Krankenbeförderung voraussetzt, dass das Fahrzeug ausschließlich für dringende Soforteinsätze verwendet wird (Az. III R 47/18).

BFH: Ertrag aus Währungskurssicherungsgeschäft erhöht steuerfreien Veräußerungsgewinn aus Anteilsverkauf

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob Erträge aus einem Devisentermingeschäft im Zusammenhang mit der - von Anfang an beabsichtigten - Veräußerung von in Fremdwährung valutierten Anteilen an Kapitalgesellschaften bei der Ermittlung des nach § 8b Abs. 2 KStG außer Ansatz bleibenden Veräußerungsgewinns einzubeziehen sind, wenn zwischen dem Grundgeschäft und dem Sicherungsgeschäft handels- und steuerbilanziell eine Bewertungseinheit gebildet wurde (Az. I R 20/16).

Abweichung vom „Equal-Pay-Grundsatz“ durch Bezugnahme auf Tarifvertrag

Arbeitgeber, die als Verleiher Leiharbeitnehmer an einen Dritten überlassen, können vom Grundsatz der Gleichstellung („Equal-Pay“) kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung nach § 9 Nr. 2 Halbs. 3 AÜG a. F. nur dann abweichen, wenn für den Entleihzeitraum das einschlägige Tarifwerk für die Arbeitnehmerüberlassung aufgrund dieser Bezugnahme vollständig und nicht nur teilweise anwendbar ist. So entschied das BAG (Az. 4 AZR 66/18).

Feiertagsvergütung – Zeitungszusteller

Eine arbeitsvertragliche Regelung, nach der ein Zeitungszusteller einerseits Zeitungsabonnenten täglich von Montag bis Samstag zu beliefern hat, andererseits Arbeitstage des Zustellers lediglich solche Tage sind, an denen Zeitungen im Zustellgebiet erscheinen, verstößt gegen den Grundsatz der Unabdingbarkeit des gesetzlichen Anspruchs auf Entgeltzahlung an Feiertagen. So das BAG (Az. 5 AZR 352/18).

Reform der Grundsteuer beschlossen

Der Finanzausschuss im Bundestag hat die Reform der Grundsteuer beschlossen. In der Sitzung am 16.10.2019 verabschiedete der Ausschuss insgesamt drei Gesetzentwürfe zur Umsetzung des Refomvorhabens. Für die Erhebung der Steuer soll in Zukunft nicht mehr auf den Bodenwert zurückgegriffen werden, was vom BVerfG verworfen worden war, sondern es sollen auch Erträge wie Mieteinnahmen berücksichtigt werden. Für die Bundesländer ist eine Öffnungsklausel vorgesehen, damit sie die Grundsteuer mit einem abgeänderten Bewertungsverfahren erheben können.

Bürgenhaftung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz

Nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz haftet ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, für dessen Verpflichtung zur Zahlung des Mindestentgelts an seine Arbeitnehmer wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. Dieser Haftung unterliegen allerdings nicht Unternehmer, die lediglich als bloße Bauherren eine Bauleistung in Auftrag geben. So das BAG (Az. 5 AZR 241/18).

Fit für die Zukunft: Modernisierung des Unternehmensteuerrechts

Passen eine moderne und international ausgerichtete Wirtschaft und das Unternehmensteuerrecht noch zusammen? Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hegt daran Zweifel - und hat deshalb ein Modernisierungskonzept für das Unternehmensteuerrecht vorgelegt. Auf einem Kongress diskutierten Unionspolitiker die Vorschläge mit Experten auf dem Podium und dem Publikum. Der DStV berichtet.

„Bild am Sonntag“ durfte Gewinnspiel nicht mit ehemaligem „Traumschiffkapitän“ bebildern

Die Zeitung "Bild am Sonntag" durfte im Rahmen ihrer Aktion "Urlaubslotto" kein Bild des ehemaligen "Traumschiffkapitäns" verwenden. Nach einer Entscheidung des OLG Köln hat sie außerdem für die Vorbereitung einer Zahlungsklage Auskunft über die Druckauflage am Erscheinungstag zu geben (Az. 15 U 39/19).

Änderungen in Sozialgesetzbüchern

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag hat einen Gesetzentwurf (19/11006) der Bundesregierung zur Änderung des Neunten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX und SGB XII) angenommen.
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