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Monthly Archive for: ‘Januar, 2020’

BFH: Privates Veräußerungsgeschäft – Unentgeltlicher Erwerb bei Übertragung ohne Übernahme der Darlehen des Rechtsvorgängers

Der BFH entschied zu der Frage, ob bei einer Verneinung des Ausnahmetatbestands des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG zumindest die nicht von der Steuerpflichtigen getragenen Darlehen für das Grundstück in die Berechnung zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns miteinzubeziehen wären, da die 'freie' Veräußerung im Vorgriff auf eine mögliche Zwangsversteigerung zur Verwertung der Grundschulden durchgeführt wurde (Az. IX R 8/18).

BFH: Einziehung einer Forderung stellt keine Veräußerung dar

Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Einziehung einer Forderung, die von einer Gesellschaft unter Nennwert entgeltlich erworben wurde, den Tatbestand des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG erfüllt (Az. IX R 12/18).

BFH: Anforderungen zur Leistungsbeschreibung und zum Leistungszeitpunkt für eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die Angabe des Leistungszeitpunkts bzw. des genauen Leistungszeitpunktes auf den Rechnungen entbehrlich ist, wenn nicht feststeht, dass das Leistungsdatum dem Rechnungsdatum entspricht (Az. V R 29/19 (V R 44/16)).

BFH: Umsatzsteuerermäßigung für Taxiverkehr mit Pferdefuhrwerken auf autofreier Insel

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die Personenbeförderung auf einer autofreien Insel mithilfe von Pferdekutschen dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG unterliegt (Az. V R 9/18).

BFH zur Organschaft: Wirtschaftliche Eingliederung im Umsatzsteuerrecht

Zu einer wirtschaftlichen Eingliederung durch Darlehen kann es nur kommen, wenn diese im Rahmen eines Unternehmens gewährt werden. Darlehen durch entgeltliches Stehenlassen von Ansprüchen reichen nicht. Dies entschied der BFH (Az. V R 30/18).

BFH: Nachträgliche Wahl der Antragsveranlagung nach § 32d Abs. 4 EStG

Der BFH hatte u. a. zu klären, ob ein die Nichtigkeit begründender schwerwiegender Fehler bei der Schätzung der Besteuerungsgrundlagen vorliegt, wenn diese trotz einer weit überhöhten Gewinnschätzung so angepasst wurden, dass sich insgesamt eine eher geringe Nachzahlung ergab, weil im Rahmen der Schätzung u. a. auch die privaten Kapitaleinkünfte außen vor gelassen wurden (Az. X R 16/17).

BFH: Vorsteuerabzug aus Mietereinbauten

Ein Mieter, der in angemieteten Räumlichkeiten Ein- und Umbauten ("Mietereinbauten") im eigenen Namen vornehmen lässt, kann die ihm hierfür von Bauhandwerkern in Rechnung gestellte Umsatzsteuer im Falle einer entgeltlichen Weiterlieferung an den Vermieter als Vorsteuer abziehen. So der BFH (Az. V R 5/18).

BFH: Verzicht auf Steuerfreiheit der Vermietung

Nach § 15 Abs. 4 UStG aufteilbar sind nur gesetzlich geschuldete Vorsteuerbeträge. Dies entschied der BFH (Az. V R 46/17).

BFH: Rechnungsangaben beim Vorsteuerabzug – handelsübliche Bezeichnung

Der BFH hatte zu klären, welche Anforderungen an eine Leistungsbeschreibung in den Fällen der Geltendmachung des Vorsteuerabzugs aus Rechnungen über die Lieferung von Waren im Niedrigpreissegment (hier: Mode) zu stellen sind (Az. XI R 28/18).

BFH zu Einkünftekorrekturen nach § 1 Abs. 1 AStG bei Teilwertabschreibungen

Der BFH hat zur unentgeltlichen Übertragung von Wirtschaftsgütern auf eine ausländische Tochtergesellschaft, zur Teilwertabschreibungen bei Konzernrückhalt sowie zur Umqualifizierung von Zinsen in verdeckte Gewinnausschüttungen Stellung genommen (Az. I R 32/17).
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