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Monthly Archive for: ‘Februar, 2020’

Vorlagen zum Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger und Auszubildender von bestimmten Sozialleistungen unzulässig

Ausländerinnen und Ausländer, die in Deutschland nicht erwerbstätig sein dürfen, sind von bestimmten existenzsichernden Sozialleistungen ausgeschlossen. Gleiches gilt für Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des BAföG förderungsfähig ist. Das BVerfG hat zwei Vorlagen eines Sozialgerichts zurückgewiesen, das diese Regelungen mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums für unvereinbar hielt (Az. 1 BvL 4/16, 1 BvL 6/16).

Powerbank und Ladekabel sind keine elektronischen Geräte im Sinne der Straßenverkehrsordnung

Das OLG Hamm hatte darüber zu entscheiden, ob “Powerbank“ und Ladekabel als elektronische Geräte im Sinne der Straßenverkehrsordnung aufgefasst werden können (Az. 4 RBs 92/19).

BFH stellt Revisionsverfahren ein: Keine Entscheidung des EuGH über Beihilfecharakter der Steuerbegünstigung für Betriebe der öffentlichen Hand

Der BFH hatte den EuGH um Klärung gebeten, ob die Steuerbegünstigung für dauerdefizitäre Tätigkeiten kommunaler Gesellschaften gegen die Beihilferegelung des Unionsrechts verstößt. Nach Rücknahme der Revision hat der BFH das dem Vorlagebeschluss zugrundeliegende Verfahren eingestellt (Az. I R 4/20).

BFH zur Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedern

Trägt das Mitglied eines Aufsichtsrats aufgrund einer nicht variablen Festvergütung kein Vergütungsrisiko, ist es nicht als Unternehmer tätig. Dies hat der BFH entgegen bisheriger Rechtsprechung entschieden (Az. V R 23/19).

BFH: Keine Berichtigung des fehlerhaften Einkommensteuerbescheids bei ordnungsgemäßer Erklärung eines Veräußerungsgewinns durch den Steuerpflichtigen

Der BFH entschied, dass ein bestandskräftiger Steuerbescheid nicht mehr vom Finanzamt nach § 129 AO berichtigt werden kann, wenn die fehlerhafte Festsetzung eines vom Steuerpflichtigen ordnungsgemäß erklärten Veräußerungsgewinns i. S. des § 17 EStG trotz eines vom FA praktizierten "6-Augen-Prinzips" nicht auf einem bloßen "mechanischen Versehen" beruht (Az. IX R 23/18).

BFH zur Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei der Differenzbesteuerung unterliegenden Wiederverkäufern

Der BFH hatte zu entscheiden, ob Art. 288 Nr. 1 MwStSystRL dahingehend auszulegen ist, dass nur steuerfreie Leistungen bei der Ermittlung der Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung auszuschließen sind, nicht aber reduzierte Bemessungsgrundlagen und ob somit bei einem Händler, der der Differenzbesteuerung unterliegt, nur auf die Differenzumsätze und nicht auf die Gesamteinnahmen abzustellen ist (Az. XI R 17/19).

Benutzung eines Mobiltelefons beim Wegräumen von Papierblättern?

Wenn der Fahrer eines Kraftfahrzeugs während des Wegräumens einiger Papierblätter ein Mobiltelefon in der Hand hält, kann nicht von einer Benutzung des Mobiltelefons ausgegangen werden. Dies hat das OLG Hamm entschieden (Az. 4 RBs 392/18).

Abgasskandal: Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises erfordert Irrtum

Für eine Haftung der Volkswagen AG auf Erstattung des vom Käufer gezahlten Kaufpreises bei einem vom sog. Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs ist es erforderlich, dass sich der Käufer über den Einsatz der unzulässigen Abschalteinrichtung und die möglichen Konsequenzen für die Typenzulassung irrt. So das OLG Hamm (Az. 13 U 53/18).

Abgasskandal: Schadensersatzanspruch gegen VW auch bei Leasing

Wird ein vom sog. Abgasskandal betroffenes Fahrzeug verleast, kann dem Leasingnehmer gegen die Volkswagen AG ein Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zustehen, der auf Erstattung der Leasingraten unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung gerichtet ist. Darauf wies das OLG Hamm hin (Az. 13 U 86/18).

Abgasskandal: Kein Schadensersatz beim Kauf nach Update von „eigener“ Gesellschaft

Das OLG Hamm entschied, dass der Kläger keinen Anspruch auf Schadensersatz hat. Er habe ein vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug nach Aufspielen des Updates und damit nach Beseitigung der unzulässigen Abschalteinrichtung sowie in Kenntnis der Umstände durch einen herkömmlichen Kaufvertrag erworben. Eine andere Bewertung sei nicht deshalb gerechtfertigt, weil der Kläger als alleiniger Gesellschaftergeschäftsführer der von ihm geführten Gesellschaft den Pkw vom Gesellschafts- in sein Privatvermögen überführt habe (Az. 13 U 476/18).
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