Dialysepflicht begründet nicht zwingend die Notwendigkeit stationärer Behandlung
Das SG Detmold hat im Fall eines 72-jährigen, dialysepflichtigen Patienten, der für drei Tage im Krankenhaus behandelt wurde, entschieden, dass die Dialysepflicht nicht zwingend die Notwendigkeit einer stationärer Behandlung begründet (Az. S 5 KR 258/16).
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