Erfolgloser Eilantrag gegen Schließung eines Hundesalons zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus
Das VG Minden hat den Eilantrag einer Hundesalonbetreiberin gegen eine Einstellung des Betriebes abgelehnt. denn es spreche vieles dafür, dass die die Betriebsschließung anordnende Ordnungsverfügung rechtmäßig sei. Die zuständigen Behörden könnten auch über die CoronaSchVO hinausgehende Maßnahmen treffen (Az. 7 L 257/20).
Neueste Kommentare