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Daily Archive for: ‘Mai 22nd, 2020’

Anwaltschaft in fast allen Bundesländern systemrelevant

In den meisten Bundesländern zählen Rechtanwältinnen und Rechtsanwälte inzwischen zu den systemrelevanten Berufen und haben daher insbesondere Zugang zur Kindernotbetreuung. Die Initiative der BRAK zeigte damit weitergehende Wirkung.

Neue Regeln für die Intensivpflege

Die Intensivpflege soll mit neuen Regelungen eine bessere Versorgung ermöglichen und weniger anfällig sein für Fehlanreize. Der Gesetzentwurf (19/19368) der Bundesregierung sieht einen neuen Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege vor, die nur von besonders qualifizierten Ärzten verordnet werden darf.

BGH stärkt Verbraucherschutz bei Lastschriftzahlung

Kunden mit Wohnsitz in Deutschland dürfen ihre Online-Bestellungen von einem Bankkonto im EU-Ausland bezahlen. Das hat der BGH nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Pearl GmbH entschieden (Az. I ZR 93/18).

BFH: Verwertung der Urkunde über die vorgerichtliche Vernehmung eines Zeugen, der sich vor dem FG auf ein Auskunftsverweigerungsrecht beruft

Der BFH entschied, dass das FG die Urkunde über die vorgerichtliche Vernehmung eines seinerzeit ordnungsgemäß belehrten Zeugen auch dann verwerten darf, wenn der Zeuge sich vor dem FG auf ein Auskunftsverweigerungsrecht beruft (Az. X R 9/19).

BFH: Verwertung der Urkunde über die vorgerichtliche Vernehmung eines Zeugen, der sich vor dem FG auf ein Auskunftsverweigerungsrecht beruft

Der BFH entschied, dass das FG die Urkunde über die vorgerichtliche Vernehmung eines seinerzeit ordnungsgemäß belehrten Zeugen auch dann verwerten darf, wenn der Zeuge sich vor dem FG auf ein Auskunftsverweigerungsrecht beruft (Az. X R 9/19).

BFH: (Gescheiterte) Abwehr der Rückforderung eines Miteigentumsanteils an einem vermieteten Grundstück aufgrund eines Schenkungswiderrufs

Der BFH hat zu der Frage der Berücksichtigung von Aufwendungen für einen Rechtsstreit (Anwalts- und Gerichtskosten) zur Abwehr der Rückforderung eines geschenkten Miteigentumsanteils als nachträgliche Anschaffungskosten bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung Stellung genommen (Az. IX R 19/19).

BFH: (Gescheiterte) Abwehr der Rückforderung eines Miteigentumsanteils an einem vermieteten Grundstück aufgrund eines Schenkungswiderrufs

Der BFH hat zu der Frage der Berücksichtigung von Aufwendungen für einen Rechtsstreit (Anwalts- und Gerichtskosten) zur Abwehr der Rückforderung eines geschenkten Miteigentumsanteils als nachträgliche Anschaffungskosten bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung Stellung genommen (Az. IX R 19/19).

BFH: Anspruch auf Verzinsung nach Unionsrecht

Der BFH hat zu den Fragen Stellung genommen, ob die Bestandskraft eines als "Zinsbescheid über Prozesszinsen" bezeichneten Verwaltungsakts, in dem unter ausdrücklicher Bezugnahme auf § 236 AO Zinsen für die Zeit ab Klageerhebung bis zur Auszahlung der (Energie-)Steuervergütung festgesetzt werden, eine weiter gehende Verzinsung desselben Erstattungsbetrags für andere (frühere) Zeiträume ausschließt bzw. ob sich ein solcher weiter gehender Verzinsungsanspruch aus dem Unionsrecht ergibt (Az. VII R 24/18).

BFH: Anspruch auf Verzinsung nach Unionsrecht

Der BFH hat zu den Fragen Stellung genommen, ob die Bestandskraft eines als "Zinsbescheid über Prozesszinsen" bezeichneten Verwaltungsakts, in dem unter ausdrücklicher Bezugnahme auf § 236 AO Zinsen für die Zeit ab Klageerhebung bis zur Auszahlung der (Energie-)Steuervergütung festgesetzt werden, eine weiter gehende Verzinsung desselben Erstattungsbetrags für andere (frühere) Zeiträume ausschließt bzw. ob sich ein solcher weiter gehender Verzinsungsanspruch aus dem Unionsrecht ergibt (Az. VII R 24/18).

BFH: Steuerfreie Entnahme einer Wohnung aus dem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen gem. § 13 Abs. 4 Satz 6 Nr. 2 EStG

Die steuerfreie Entnahme einer Wohnung aus dem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen gem. § 13 Abs. 4 Satz 6 Nr. 2 EStG (nach dem 31.12.1998) ist nur möglich, wenn es sich hierbei um ein Baudenkmal handelt. Dies entschied der BFH (Az. VI R 22/17).
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