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Monthly Archive for: ‘Mai, 2020’

Ermäßigte Umsatzsteuer für Speisen in Gaststätten beschlossen

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz, 19/19150) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (19/18601) angenommen. U. a. wird damit für Speisen in der Gastronomie ein Jahr lang nur noch der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent statt bisher 19 Prozent berechnet.

Welche Ansprüche haben Versicherte, wenn sich Krankenkassen zu lange Zeit lassen?

Stellen Versicherte bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Leistungen, muss die Krankenkasse hierüber innerhalb kurzer Fristen entscheiden. Versäumt sie diese Fristen, gilt die Leistung als genehmigt. Wie das BSG unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung entschieden hat, begründet die Genehmigungsfiktion keinen eigenständigen Anspruch auf die beantragte Sachleistung (Az. B 1 KR 9/18 R).

Ein verspäteter Brief kann teuer werden – auch für die Post

Stellt die Post ein ersichtlich fristgebundenes Schreiben trotz vereinbarter Lieferfrist zu spät zu, kann sie für den aus der verspäteten Zustellung entstehenden Schaden ersatzpflichtig sein. Das hat das OLG Köln entschieden (Az. 3 U 225/19).

Briefporto für Standardbriefe rechtswidrig

Die Erhöhung des Entgelts für die Beförderung von Standardbriefen von 0,62 Euro auf 0,70 Euro für den Zeitraum von 2016 bis 2018 war rechtswidrig. Dies entschied das BVerwG (Az. 6 C 1.19).

BFH: Steuerrechtliche Folgen der Verpflichtung des Insolvenzverwalters zur Abgabe einer Freigabeerklärung (§ 35 Abs. 2 InsO n. F.)

Hat der Insolvenzverwalter Kenntnis davon, dass der Insolvenzschuldner eine selbständige Tätigkeit ausübt, oder war eine solche Tätigkeit für ihn erkennbar, ist er in einem nach dem 30.06.2007 eröffneten Insolvenzverfahren verpflichtet, unverzüglich zu erklären, ob er die Tätigkeit aus der Insolvenzmasse freigibt oder nicht. Verletzt der Insolvenzverwalter diese Pflicht, führt sein pflichtwidriges Unterlassen dazu, dass Verbindlichkeiten "in anderer Weise" begründet werden. Dies entschied der BFH (Az. XI R 10/19).

BFH: Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Warenlieferungen im paneuropäischen Versand über die Internetplattform Amazon

Liefert ein Verkäufer Waren über die Internetseite der Amazon Services Europe s.a.r.l. im Rahmen des Modells "Verkauf durch Händler, Versand durch Amazon", ist Leistungsempfänger der Warenlieferung des Verkäufers nicht Amazon, sondern der Endkunde, dem die Verfügungsmacht am Gegenstand der Lieferung verschafft wird. Dies entschied der BFH (Az. XI B 113/19).

BFH zur Rückwirkung und zu den Voraussetzungen einer berichtigenden Rechnung

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob es sich bei den Leistungen im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bioenergieparks um Werklieferungen und sonstige Leistungen mit Bauwerksbezug handelt und somit die Leistungsempfängerin die Steuer schuldet (Az. XI R 10/17).

BFH: Keine unentgeltliche Zuwendung i. S. d. § 278 Abs. 2 Satz 1 AO durch Zahlung der laufenden Kosten des von Ehegatten gemeinsam bewohnten Hauses

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die nach Übertragung des Miteigentumsanteils an einem Grundstück durch den Steuerschuldner auf seine Ehefrau (nunmehr Alleineigentümerin) vom Ehemann weiterhin übernommenen Hausfinanzierungskosten unentgeltliche Zuwendungen i. S. des § 278 Abs. 2 AO oder Gegenleistung für Haushaltsführung und Kinderbetreuung durch die Ehefrau sind (Az. VII R 18/17).

BFH zum Anspruch auf Erteilung einer Bescheinigung nach § 4 Nr. 11b Satz 2 UStG

Wer Post-Universaldienstleistungen nach Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie 97/67/EG, § 4 Nr. 11b UStG erbringt, hat Anspruch auf Erteilung der Bescheinigung nach § 4 Nr. 11b Satz 2 UStG. Dies entschied der BFH (Az. V R 37/19).

BFH zur Steuerfreiheit von Post-Universaldienstleistungen

Die förmliche Zustellung von Schriftstücken nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften ist eine Post-Universaldienstleistung nach Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie 97/67/EG (Post-Richtlinie), die als von "öffentlichen Posteinrichtungen" erbrachte Dienstleistung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL von der Umsatzsteuer befreit ist. Dies entschied der BFH (Az. V R 36/19).
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