Aktuelles

Bilanzierung eines langfristigen Fremdwährungsdarlehens grundsätzlich mit den Anschaffungskosten und nicht mit dem höheren Teilwert

Ein langfristiges Fremdwährungsdarlehen ist laut FG Schleswig-Holstein grundsätzlich mit den Anschaffungskosten und nicht mit dem höheren Teilwert zu bilanzieren (Az. 2 K 84/15).

Einkünfte aus der Tätigkeit als ehrenamtlicher Bürgermeister einer amtsangehörigen Gemeinde fallen nicht unter § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG

Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass die an einen ehrenamtlichen Bürgermeister einer amtsangehörigen Gemeinde in Schleswig-Holstein gezahlten Aufwandsentschädigungen keine "Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit" gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG sind (Az. 5 K 127/13).

Unterbeteiligungsgesellschaft zwischen Familienangehörigen – schädliche Befristung der Gesellschaft

Das FG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass die steuerrechtliche Anerkennung einer zwischen Mutter und Kindern vereinbarten Unterbeteiligungsgesellschaft daran scheitern kann, dass die Gesellschaft von vornherein so befristet vereinbart wird, dass die schenkweise bedachten Kinder bei Beendigung der Unterbeteiligung noch minderjährig sind und zudem der Vertrag hinsichtlich der Erstellung einer Auseinandersetzungsbilanz nicht vollzogen wird (Az. 5 K 58/12).

Auch ein sog. „In/Out-Buffer“ übt eine „wirtschaftliche Tätigkeit“ im Sinne der Richtlinie 77/388 EWG aus

Auch ein sog. "In/Out-Buffer" übt eine "wirtschaftliche Tätigkeit" im Sinne der Richtlinie 77/388 EWG aus. Eine Beteiligung an einem Umsatzsteuer-Karussell steht einer Steuerbarkeit von Lieferungen daher nicht entgegen. So das FG Schleswig-Holstein (Az. 4 K 133/10).

Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer der Unwetterlage von Ende Mai/Anfang Juni 2016 in Deutschland

Verheerende Regenmassen haben im Mai/Juni 2016 vielerorts in Deutschland zu schweren Überschwemmungen, blockierten Straßen und zerstörten Häusern in den Unwettergebieten geführt. Das BMF teilt die zur Unterstützung der Opfer der Unwetter in Deutschland getroffenen Verwaltungsregelungen in diesem Schreiben zusammengefasst mit (Az. IV C 4 - S-2223 / 07 / 0015 :016).

Mehrwertsteuervorschriften für Gutscheine vom Rat gebilligt

Der Europäische Rat hat eine Richtlinie angenommen, mit der die Rechtssicherheit für Umsätze mit Gutscheinen durch Harmonisierung der nationalen Mehrwertsteuervorschriften erhöht werden soll.

BFH: Ausgleichs- und Abzugsbeschränkung für Verluste aus betrieblichen Termingeschäften verfassungsgemäß

Der BFH entschied, dass die Ausgleichs- und Abzugsbeschränkung für Verluste aus betrieblichen Termingeschäften nach § 15 Abs. 4 Satz 3 ff. EStG verfassungsgemäß ist. Dies gelten zumindest dann, wenn derartige Verluste noch mit späteren Gewinnen aus entsprechenden Geschäften verrechnet werden können und es deshalb noch nicht zu einer endgültigen Einkommensteuerbelastung komme (Az. IV R 20/13).

BFH zur Steuerermäßigung für Beherbergungsleistungen

Laut BFH unterliegen bei Übernachtungen in einem Hotel nur die unmittelbar der Vermietung (Beherbergung) dienenden Leistungen des Hoteliers dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %. Die Einräumung von Parkmöglichkeiten an Hotelgäste gehöre nicht dazu. Sie sei mit dem Regelsteuersatz von 19 % zu versteuern (Az. XI R 11/14).

BFH: Erstattungsberechtigter nach § 37 Abs. 2 Satz 1 AO

Ein Bordellbetreiber, der im Rahmen des sog. Düsseldorfer Verfahrens freiwillig Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Umsatzsteuerschuld der bei ihm tätigen Prostituierten leistet, kann laut BFH nicht nachträglich deren Rückzahlung an sich gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 AO verlangen, sondern nur die Steuerpflichtigen selbst (Az. VII R 50/14).

BFH: Verwertungsbefugnis bei Treuhandverhältnissen

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, welche Anforderungen an die Übertragung der Verwertungsbefugnis i. S. d. § 1 Abs. 2 GrEStG i. R. eines Treuhandverhältnisses unter Berücksichtigung eines sog. Contractual Trust Arrangements zu stellen sind und ob das begründete Treuhandverhältnis die Voraussetzungen, die für den Übergang der Verwertungsbefugnis auf den Treugeber i. S. des § 1 Abs. 2 GrEStG verlangt werden, erfüllt (Az. II R 54/14).