BFH: Berliner Zweitwohnungsteuer keine Verbrauchsteuer
In einem Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung hat der BFH festgestellt, dass die Berliner Zweitwohnungsteuer keine Verbrauchsteuer i. S. von § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO ist, so dass die Festsetzungsfrist nicht nur ein Jahr beträgt (Az. II B 4/16).
BFH: Namensnutzung im Konzern
Die Gestattung einer unentgeltlichen Namensnutzung zwischen nahestehenden Personen eines Konzerns ist steuerrechtlich anzuerkennen und führt nicht zu einer Korrektur der Gewinnermittlung nach dem Außensteuergesetz. So entschied der BFH (Az. I R 22/14).
BFH zur negativen Hinzurechnung der Verlustübernahme eines stillen Gesellschafters
Der BFH hatte zu entscheiden, inwieweit die Berücksichtigung 'negativer' Hinzurechnungen nach § 8 GewStG möglich ist (Az. I R 15/15).
Besteuerung von Abfindungszahlungen aus Anlass der Auflösung des Arbeitsverhältnisses bei Bestehen einer Konsultationsvereinbarung mit einem anderen DBA-Staat
Das BMF hat bestimmt, auf welche Regelungen die Grundsätze des BFH-Urteils I R 79/13 zur Besteuerung von Abfindungszahlungen aus Anlass der Auflösung des Arbeitsverhältnisses bei Bestehen einer Konsultationsvereinbarung mit einem anderen DBA-Staat anzuwenden sind (Az. IV B 2 - S-1304 / 09 / 10004).
Umsatzsteuerbefreiung für Blutplasma – Vorlage an den EuGH
Das FG Münster hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die Lieferung von Blutplasma umsatzsteuerfrei ist (Az. 5 K 572/13 U).
Kein Abzug noch nicht verbrauchter größerer Erhaltungsaufwendungen durch den Einzelrechtsnachfolger
Hat der Nießbraucher größere Erhaltungsaufwendungen nach § 82b EStDV auf mehrere Jahre verteilt und wird der Nießbrauch innerhalb des Verteilungszeitraums beendet, kann der Eigentümer den verbliebenen Teil der Aufwendungen nicht als Werbungskosten geltend machen. So entschied das FG Münster (Az. 4 K 422/15).
Von beiden Ehegatten genutztes Arbeitszimmer ist je zur Hälfte abzugsfähig
Nutzen Ehegatten gemeinsam ein häusliches Arbeitszimmer für ihre jeweilige betriebliche oder berufliche Tätigkeit, können sie die Aufwendungen und den Höchstbetrag von 1.250 EUR jeweils nur zur Hälfte geltend machen. So entschied das FG Münster (Az. 11 K 2425/13 E,G).
Regelmäßige Arbeitsstätte einer Lehramtsreferendarin
Das FG Münster entschied, dass die Ausbildungsschule einer Lehramtsreferendarin deren regelmäßige Arbeitsstätte darstellt (Az. 7 K 2639/14). Die Klägerin könne die Fahrten zur dieser Schule lediglich mit 0,30 Euro pro Entfernungskilometer abziehen.
Lohnsteuereinbehalt in der Seeschifffahrt
Das BMF teilt mit, dass das Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt ab dem Lohnzahlungszeitraum Juni 2016 angewendet werden kann.
FG Köln hält § 32a KStG für teilweise verfassungswidrig
Das FG Köln hat dem BVerfG die Frage zur Klärung vorgelegt, ob die Korrekturvorschrift des § 32a KStG verfassungswidrig ist, soweit sie auch auf Steuerbescheide des Anteilseigners anzuwenden ist, für die die Festsetzungsfrist zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung bereits abgelaufen war (Az. 4 K 2717/09).
