Gewerbesteuerliche Hinzurechnung für Reiseunternehmen
Das FG Münster hat durch Zwischenurteil dem Grunde nach entschieden, in welchem Umfang Aufwendungen von Reiseveranstaltern für die Anmietung von Hotelzimmern und Hotelzimmerkontingenten zu einer gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG 2002 führen (Az. 9 K 1472/13 G).
Bauabzugsteuer: Betriebsausgabenabzug für Zahlungen an inaktive ausländische Domizilgesellschaften trotz fehlender Empfängerbenennung
Das FG Niedersachsen hatte zu entscheiden, ob die Vorschrift des § 48 Abs. 4 Nr. 1 EStG auch auf inaktive ausländische Domizilgesellschaften Anwendung findet. Diese Vorschrift gewährt Empfängern von Bauleistungen auch bei fehlender Benennung der Zahlungsempfänger den vollen Betriebsausgabenabzug, wenn der Bauleistungsempfänger seiner Verpflichtung aus § 48 Abs. 1 EStG nachkommt, indem er von der Gegenleistung einen Steuerabzug in Höhe von 15 v. H. für Rechnung des Leistenden vornimmt (sog. Bauabzugsteuer), diesen Steuerabzugsbetrag anmeldet und an das zuständige Finanzamt abführt (Az. 9 K 95/13).
Kirchensteuerpflicht verfassungsrechtlich unbedenklich
Laut OVG Rheinland-Pfalz verstößt die Kirchensteuerpflicht nicht gegen die Glaubensfreiheit und das Grundrecht der ungestörten Religionsausübung, weil sie durch Beendigung der Kirchenmitgliedschaft abgewendet werden kann. Die Austrittserklärung könne dabei nicht auf die Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts unter Verbleib in der Religionsgemeinschaft als Glaubensgemeinschaft beschränkt werden (Az. 6 A 10941/15.OVG).
BFH zur verjährungshemmenden Wirkung einer Steuerfahndungsprüfung
Der BFH hatte zu entscheiden ob die Verjährung nach § 171 Abs. 5 AO auch gehemmt wird, wenn die Steuerfahndungsmaßnahmen die Erkenntnis zutage fördern, dass die Angaben des Steuerpflichtigen nicht zu beanstanden waren, wenn genau diese Überprüfung Gegenstand der Ermittlungen der Steuerfahndung waren und der Gegenstand der Ermittlungen nicht punktuell beschränkt war, sondern sich auf die vollständige Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen bezog (Az. V R 58/14).
BFH zur Grunderwerbsteuerbefreiung für Erwerb von Miteigentumsanteilen von Geschwistern aufgrund interpolierender Betrachtung von § 3 Nr. 6 und § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG
Der BFH hatte zu entscheiden, ob der Erwerb des Miteigentumsanteils an einem Grundstück von Geschwistern von der Grunderwerbsteuer befreit ist, weil die Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 6 GrEStG durch interpolierende Betrachtungsweise für Verwandte in Seitenlinie anwendbar ist (Az. II R 49/14).
BFH zur Überlassung von Inventar eines Pflegeheims als Nebenleistung
Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Verpachtung beweglichen Inventars eine umsatzsteuerfreie Nebenleistung zur Verpachtung eines Seniorenwohnparks darstellt (Az. V R 37/14).
BFH: Werbungskostenabzugsverbot für Aufwendungen in 2009, die im Zusammenhang mit vor 2009 zugeflossenen Kapitalerträgen stehen
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob das Werbungskostenabzugsverbot des § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG auch für solche Aufwendungen gilt, die in 2009 geleistet wurden, jedoch mit Kapitalerträgen in Zusammenhang stehen, die vor 2009 zugeflossen sind (Az. VIII R 12/14).
BFH: Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz bei der „Online-Ausleihe“
Laut BFH unterliegen Umsätze mit digitalen oder elektronischen Sprachwerken (wie z.B. E-Books) bei der Umsatzsteuer nicht dem ermäßigten Steuersatz. Die Steuersatzermäßigung gelte nur für Bücher auf physischen Trägern (Az. V R 43/13).
BFH: Kein Lohn durch Betriebshaftpflichtversicherung eines Krankenhauses
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Mitversicherung von angestellten Klinikärzten in der Betriebshaftpflichtversicherung der Arbeitgeberin einen geldwerten Vorteil darstellt, wenn für diese Ärzte eine gesetzliche bzw. berufsständische Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung (gemäß § 30 Satz 1 Nr. 6 HBKG bzw. § 23 BO) besteht (Az. VI R 47/14).
Vorlage an das BVerfG: BFH hält Zinsschranke für verfassungswidrig
Der BFH hat dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob die sog. Zinsschranke aufgrund eines Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verfassungswidrig ist (Az. I R 20/15).
