BFH zu außergewöhnlichen Belastungen: Verfassungsmäßigkeit der Kürzung um zumutbare Belastung
Der BFH entschied, dass es von Verfassungs wegen nicht geboten ist, bei der einkommensteuerrechtlichen Berücksichtigung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG auf den Ansatz einer zumutbaren Belastung zu verzichten (Az. VI R 32/13, VI R 33/13 ).
BFH: Aufwendungen für Besuchsfahrten des Ehegatten keine Werbungskosten
Der BFH entschied, dass die Aufwendungen für Besuchsfahrten eines Ehepartners zur auswärtigen Tätigkeitsstätte des anderen Ehepartners auch bei einer längerfristigen Auswärtstätigkeit des anderen Ehepartners grundsätzlich nicht als Werbungskosten abziehbar sind (Az. VI R 22/14).
BFH: Gewerblicher Grundstückshandel bei Einbringung von Grundstücken in eine Personengesellschaft, die ihrerseits als Grundstückshändlerin tätig ist
Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Steuerpflichtiger als gewerblicher Grundstückshändler anzusehen ist, sind diesem ebenfalls die Grundstücksgeschäfte zuzurechnen, die von einer Personengesellschaft, an der er beteiligt ist, getätigt wurden. Auch die Einbringung von Grundstücken in diese Personengesellschaft ist als Veräußerung durch den Steuerpflichtigen anzusehen. So der BFH (Az. X R 22/13).
BFH: Steuerliche Behandlung der Todesfallleistung einer schweizerischen privatrechtlichen Pensionskasse
Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Auszahlung des Todesfallkapitals einer Schweizer Versorgungseinrichtung an das Kind eines verstorbenen Arbeitnehmers als andere Leistung aus einer gesetzlichen Rentenversicherung zu versteuern ist oder ob keine öffentlich-rechtliche Zahlung, sondern eine nicht steuerpflichtige überobligatorische (freiwillige) Leistung vorliegt (Az. X R 43/11).
BFH: Keine Betriebsaufspaltung zwischen Eigentümer und Mieter bei Vermietung durch Erbbauberechtigten
Bestellt der Eigentümer an einem unbebauten Grundstück ein Erbbaurecht und errichtet der Erbbauberechtigte ein Gebäude, das er an ein Betriebsunternehmen vermietet, fehlt zwischen dem Eigentümer und dem Betriebsunternehmen die für die Annahme einer Betriebsaufspaltung erforderliche sachliche Verflechtung. So der BFH (Az. IV R 9/13).
BFH zur Auslegung und Bindungswirkung einer verbindlichen Auskunft i. S. des § 89 Abs. 2 Satz 1 AO
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die vom Kläger für seine Tätigkeit für die ISAF in Afghanistan vereinnahmten Bezüge als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Inland der Besteuerung unterliegen, ob diese ggf. im Rahmen des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen sind und was die Voraussetzungen für eine Bindung der Verwaltung an eine schriftlich erteilte Auskunft sind (Az. I R 45/14).
BFH zur Auslegung und Bindungswirkung einer verbindlichen Auskunft i. S. des § 89 Abs. 2 Satz 1 AO
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die vom Kläger für seine Tätigkeit für die ISAF in Afghanistan vereinnahmten Bezüge als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Inland der Besteuerung unterliegen, ob diese ggf. im Rahmen des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen sind und was die Voraussetzungen für eine Bindung der Verwaltung an eine schriftlich erteilte Auskunft sind (Az. I R 45/14).
BFH: vGA durch überhöhte Geschäftsführervergütungen an den Kommanditisten der Mutter-KG nahestehende Personen
Die Annahme einer vGA kann nicht dadurch ausgeschlossen werden, dass die Festlegung der überhöhten Geschäftsführervergütungen bei der Tochter-GmbH einer KG der Zustimmung eines gesellschaftsvertraglich errichteten und jederzeit auflösbaren Beirats bedarf. So der BFH (Az. IV R 7/13).
BFH: vGA durch überhöhte Geschäftsführervergütungen an den Kommanditisten der Mutter-KG nahestehende Personen
Die Annahme einer vGA kann nicht dadurch ausgeschlossen werden, dass die Festlegung der überhöhten Geschäftsführervergütungen bei der Tochter-GmbH einer KG der Zustimmung eines gesellschaftsvertraglich errichteten und jederzeit auflösbaren Beirats bedarf. So der BFH (Az. IV R 7/13).
BFH zur fiktiven unbeschränkten Einkommensteuerpflicht
In die Prüfung der Einkunftsgrenzen nach § 1 Abs. 3 Satz 2 EStG 2009 sind lt. BFH auch die der Abgeltungsteuer unterliegenden Kapitaleinkünfte einzubeziehen (Az. I R 18/14).
