BFH: Zeitliche Grenze für die Erklärung des Verzichts auf die Umsatzsteuerbefreiung einer Grundstückslieferung
Der Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung der Lieferung eines Grundstücks (außerhalb eines Zwangsversteigerungsverfahrens) kann nur in dem dieser Grundstückslieferung zugrunde liegenden notariell zu beurkundenden Vertrag erklärt werden. Ein späterer Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung ist unwirksam. So der BFH (Az. XI R 40/13).
Beitrittsaufforderung an das BMF: Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG („herrschendes Unternehmen“)
Der BFH hat das BMF aufgefordert, dem Revisionsverfahren beizutreten und zu der Frage, ob die Anwendung des § 6a GrEStG voraussetzt, dass der herrschende Rechtsträger ein Unternehmen i. S. des § 2 UStG ist, sowie zum möglichen Beihilfecharakter des § 6a GrEStG Stellung zu nehmen (Az. II R 63/14).
Beitrittsaufforderung an das BMF: Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG („herrschendes Unternehmen“)
Der BFH hat das BMF aufgefordert, dem Revisionsverfahren beizutreten und zu der Frage, ob die Anwendung des § 6a GrEStG voraussetzt, dass der herrschende Rechtsträger ein Unternehmen i. S. des § 2 UStG ist, sowie zum möglichen Beihilfecharakter des § 6a GrEStG Stellung zu nehmen (Az. II R 63/14).
BFH: Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Übertragung eines vermieteten Bürogebäudekomplexes durch einen Bauträger
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob auch ein Bauträgerunternehmen nach mehrjähriger Vermietung eines Objekts eine verfestigte Vermietungstätigkeit ausüben kann, die Gegenstand einer Geschäftsveräußerung im Ganzen i. S. des § 1 Abs. 1a UStG sein kann (Az. XI R 16/14).
In die Umlage der BaFin darf Schadensersatzaufwand wegen einfach fahrlässiger Amtspflichtverletzungen grundsätzlich eingerechnet werden
In die von der BaFin erhobene Umlage darf Schadensersatzaufwand jedenfalls insoweit eingerechnet werden, als er durch einfach fahrlässige Amtspflichtverletzungen verursacht wird und im Verhältnis zur Gesamtumlage nicht beträchtlich ins Gewicht fällt. So entschied das BVerfG (Az. 2 BvR 355/12).
Neue Regelungen ab Januar 2016
Im Januar 2016 treten laut Bundesregierung viele Neuregelungen in Kraft. U.a. ist ein Anstieg von Wohngeld, BAföG und Hartz IV zu verbuchen.
Exmatrikulation nach sechs Semestern wegen Täuschung bei der Einschreibung rechtens
Nach dem Hochschulgesetz ist die Exmatrikulation zulässig, wenn nachträglich Tatsachen bekannt werden, die zur Versagung der Einschreibung hätten führen müssen. Die Einschreibung ist u. a. dann zu versagen, wenn der Studienbewerber in dem gewählten Studiengang an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden hat. So das VG Aachen (Az. 6 K 1095/15).
Verbot des Internetvertriebs von Markenartikeln und deren Einstellung in Preissuchmaschinen
Das OLG Frankfurt hat das Verbot in einem Vertriebsvertrag für Markenrucksäcke, diese auf Internetverkaufsplattformen wie Amazon zu verkaufen, für zulässig erklärt. Das Verbot, die Markenrucksäcke über Preisvergleichsportale zu bewerben, hat das Gericht hingegen als kartellrechtlich unzulässig angesehen (Az. 11 U 84/14).
Antrag auf Grundsteuererlass wurde zu Recht abgelehnt
Das VG Koblenz hat die Klage des Eigentümers einer ehemals als Gewerbeimmobilie genutzten Liegenschaft abgewiesen, mit der dieser den Teilerlass der Grundsteuer erstreiten wollte. Ein Teilerlass der Grundsteuer setzt u. a. voraus, dass der Steuerschuldner die Minderung des Rohertrags nicht zu vertreten habe (Az. 5 K 475/15).
Steuerschulden in erheblichem Umfang – Gewerbeuntersagung rechtmäßig
Das VG Koblenz hat die Klage eines Gewerbetreibenden gegen eine Gewerbeuntersagung abgewiesen. Mit Blick auf die über einen längeren Zeitraum entstandenen erheblichen Steuerschulden und die mangelnde Wahrnehmung seiner steuerlichen Erklärungspflichten habe der Kläger ein Verhalten gezeigt, das ihn als gewerberechtlich unzuverlässig ausweise (Az. 5 K 703/15).
