Zweitwohnungsteuersatzungen mehrerer Gemeinden nichtig
Ein gestufter Steuertarif, wie ihn mehrere oberbayerische Gemeinden bei der Erhebung von Zweitwohnungsteuer anwenden, ist laut VG München rechtswidrig und führt zur Nichtigkeit der jeweiligen Steuersatzung (Az. M 10 K 14.5589, M 10 K 15.51).
BFH: Besteuerung von Erträgen aus sog. „schwarzen“ Fonds nach dem AuslInvestmG
Die Pauschalbesteuerung nach § 18 Abs. 3 Satz 1 und Satz 4 AuslInvestmG ist in ihrem Anwendungsbereich für Einkünfte aus Investmentfonds mit Sitz im Drittland verfassungsgemäß. So der BFH (Az. VIII R 2/09).
BFH: Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften nach der BVerfG-Entscheidung „Rückwirkung im Steuerrecht I“
Wird eine Immobilie nach Ablauf der ursprünglichen Spekulationsfrist von zwei Jahren und vor Ablauf der neuen Spekulationsfrist von zehn Jahren steuerbar veräußert, sind Sonderabschreibungen und AfA-Beträge, die in der Zeit bis zur Verkündung des StEntlG 1999/2000/2002 zum 1. April 1999 in Anspruch genommen worden sind, dem nicht steuerbaren Zeitraum zuzuordnen. So entschied der BFH (Az. IX R 27/13).
BFH: Außergewöhnliche Belastungen bei Unterbringung einer Jugendlichen in einer Einrichtung der Jugendhilfe
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die Regelung des § 64 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. c EStDV auch die vollstationäre Unterbringung verhaltensauffälliger Jugendlicher in einer Einrichtung der Jugendhilfe umfasst (Az. VI R 31/14).
BFH zu Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteuerabzug
Laut BFH ist der Betreiber eines Zolllagers nicht zum Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer berechtigt, da die Einfuhrumsatzsteuer nicht zu den Kostenelementen der unternehmerischen Tätigkeit der Klägerin als Betreiberin eines Zolllagers gehört (Az. V R 68/14).
BFH zum Verhältnis von Feststellungsbescheid (§ 251 Abs. 3 AO) und Insolvenzfeststellungsklage und zum Feststellungsinteresse bei der Insolvenzfeststellungsklage
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerschuldners ist laut BFH die Feststellung der vor Insolvenzeröffnung mit Einspruch und Klage angefochtenen und im Prüfungstermin vom Insolvenzverwalter bestrittenen Steuerforderung durch das FA nicht mit Feststellungsbescheid nach § 251 Abs. 3 AO, sondern nur durch Aufnahme des unterbrochenen Klageverfahrens zu betreiben. Das ursprüngliche Anfechtungsverfahren wandelt sich dabei in ein Insolvenzfeststellungsverfahren um (Az. V R 39/14).
BFH zum Auskunftsersuchen an Dritte: Ohne vorherige Sachverhaltsaufklärung beim Steuerpflichtigen nur sehr eingeschränkt möglich
Der BFH hat darüber entschieden, wann sich eine Finanzbehörde unmittelbar an andere Personen als den Steuerpflichtigen (sog. Dritte) wenden darf (Az. X R 4/14).
BFH zum Zuordnungswahlrecht bei sonstigen Leistungen
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob für einen unternehmerisch tätigen Mieter für das aus einer im Ganzen angemieteten und sowohl unternehmerisch als auch privat genutzten Immobilie resultierende Nutzungsrecht, das er in vollem Umfang seinem Unternehmensvermögen zugeordnet hat und daraus insgesamt steuerpflichtige Umsätze erzielt und i. S. d. § 9 Abs. 2 UStG in vollem Umfang oder nur anteilig unternehmerisch nutzt, die Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 UStG vorliegen und ob für die gesamten Vermietungsumsätze gemäß § 9 Abs. 1 UStG zur Umsatzsteuerpflicht optiert werden kann (Az. V R 10/14).
BFH zur Hamburger Zweitwohnungsteuer: Befreiung für aus beruflichen Gründen gehaltene Nebenwohnung eines Verheirateten verfassungsgemäß
Der BFH hat entschieden, dass eine aus beruflichen Gründen in Hamburg gehaltene Nebenwohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Ehepartners unabhängig vom zeitlichen Umfang der Nutzung von der Hamburgischen Zweitwohnungsteuer befreit ist. Diese Befreiung von Erwerbszweitwohnungen Verheirateter führt nicht zu einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung gegenüber Ledigen (Az. II R 13/14).
BFH: Differenzkindergeld für einen vom persönlichen Anwendungsbereich der VO (EWG) Nr. 1408/71 erfassten Selbständigen bei Gewährung von Familienleistungen im EU-Ausland
Der BFH hatte zu entscheiden, ob der Ausschluss von Kindergeldzahlungen nach § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG aufgrund von höherrangigem EU-Recht bei einem im Inland selbständig tätigen polnischen Staatsangehörigen nicht anzuwenden ist und daher zumindest sog. Differenzkindergeld für seine in Polen lebenden Kinder zu gewähren ist (Az. III R 39/13).
