Aktuelles

BFH zur Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei der Differenzbesteuerung unterliegenden Wiederverkäufern

Der BFH hatte zu entscheiden, ob Art. 288 Nr. 1 MwStSystRL dahingehend auszulegen ist, dass nur steuerfreie Leistungen bei der Ermittlung der Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung auszuschließen sind, nicht aber reduzierte Bemessungsgrundlagen und ob somit bei einem Händler, der der Differenzbesteuerung unterliegt, nur auf die Differenzumsätze und nicht auf die Gesamteinnahmen abzustellen ist (Az. XI R 17/19).

Benutzung eines Mobiltelefons beim Wegräumen von Papierblättern?

Wenn der Fahrer eines Kraftfahrzeugs während des Wegräumens einiger Papierblätter ein Mobiltelefon in der Hand hält, kann nicht von einer Benutzung des Mobiltelefons ausgegangen werden. Dies hat das OLG Hamm entschieden (Az. 4 RBs 392/18).

Abgasskandal: Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises erfordert Irrtum

Für eine Haftung der Volkswagen AG auf Erstattung des vom Käufer gezahlten Kaufpreises bei einem vom sog. Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs ist es erforderlich, dass sich der Käufer über den Einsatz der unzulässigen Abschalteinrichtung und die möglichen Konsequenzen für die Typenzulassung irrt. So das OLG Hamm (Az. 13 U 53/18).

Abgasskandal: Schadensersatzanspruch gegen VW auch bei Leasing

Wird ein vom sog. Abgasskandal betroffenes Fahrzeug verleast, kann dem Leasingnehmer gegen die Volkswagen AG ein Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zustehen, der auf Erstattung der Leasingraten unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung gerichtet ist. Darauf wies das OLG Hamm hin (Az. 13 U 86/18).

Abgasskandal: Kein Schadensersatz beim Kauf nach Update von „eigener“ Gesellschaft

Das OLG Hamm entschied, dass der Kläger keinen Anspruch auf Schadensersatz hat. Er habe ein vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug nach Aufspielen des Updates und damit nach Beseitigung der unzulässigen Abschalteinrichtung sowie in Kenntnis der Umstände durch einen herkömmlichen Kaufvertrag erworben. Eine andere Bewertung sei nicht deshalb gerechtfertigt, weil der Kläger als alleiniger Gesellschaftergeschäftsführer der von ihm geführten Gesellschaft den Pkw vom Gesellschafts- in sein Privatvermögen überführt habe (Az. 13 U 476/18).

Gewährung von Zusatzleistungen und Zulässigkeit von Gehaltsumwandlungen

Der BFH hat seine frühere Rechtsprechung zu der in verschiedenen Steuerbefreiungs- und Pauschalbesteuerungsnormen oder anderen steuerbegünstigenden Normen des EStG enthaltenen Tatbestandsvoraussetzung, wonach die jeweilige Steuervergünstigung davon abhängt, dass eine bestimmte Arbeitgeberleistung „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbracht werden muss, geändert. Darauf hat das BMF nun reagiert (Az. IV C 5 - S-2334 / 19 / 10017).

Zum Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen – BGH bestätigt OLG Braunschweig

Eine Bank darf darauf vertrauen, dass ein Verbraucher sein Widerrufsrecht bei einem Darlehensvertrag für ein Kfz nicht mehr ausüben wird, wenn dieser von seinem Widerrufsrecht über acht Jahre lang keinen Gebrauch gemacht und die Darlehensraten vollständig zurückgezahlt hat. So entschied das OLG Braunschweig. Der BGH bestätigte diese Auffassung (Az. XI ZR 100/19).

Gmail ist kein Telekommunikationsdienst

Der E-Mail-Dienst Gmail ist kein Telekommunikationsdienst. Dies hat das OVG Nordrhein-Westfalen auf eine Klage des US-amerikanischen Unternehmens Google entschieden und ein gegenteiliges Urteil des Verwaltungsgerichts Köln geändert (Az. 13 A 17/16).

Basiszins zum 2. Januar 2020 zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Abs. 4 InvStG

Das BMF-Schreiben gibt den Basiszins zum 2. Januar 2020 bekannt, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2020 gemäß § 18 des Investmentsteuergesetzes erforderlich ist (Az. IV C 1 - S-1980-1 / 19 / 10038 :001).

Lehrerin hat keinen Anspruch auf Überstundenzuschlag für Klassenfahrt

Der VGH Baden-Württemberg entschied, dass auch teilzeitbeschäftigte verbeamtete Lehrkräfte für die Teilnahme an einer Klassenfahrt grundsätzlich keinen zusätzlichen Geldanspruch gegen ihren Dienstherrn geltend machen können (Az. 4 S 2891/19).