Gesundheitsschädliches Hundegebell
Das VG Trier entschied, dass ein Hundebesitzer dafür sorgen muss, das Bellen seiner Hunde zu Ruhe- und Nachtzeiten vollständig zu unterbinden und im Übrigen auf ein Höchstmaß zu begrenzen (Az. 8 L 111/20.TR).
Ausschankplan bei Hochzeitsfeier ist verbindlich
Das AG Frankfurt entschied, dass die Gastgeber einer Hochzeitsfeier für das Servieren von Getränken an ihre Gäste selbst nicht zahlen müssen, wenn zuvor mit dem Gastronomiebetrieb vereinbart worden war, dass nur bestimmte Spirituosen/Getränke angeboten werden sollen und die ausgeschenkten hiervon nicht umfasst sind (Az. 31 C 376/19 (23)).
BFH: Untergang von Gewerbeverlusten bei Betriebsverpachtung
Der BFH hat entschieden, dass gewerbesteuerliche Verlustvorträge bei der Verpachtung des Betriebs einer gewerblich geprägten Personengesellschaft untergehen können Nach der Rechtsprechung des BFH setzt die Kürzung des Gewerbeertrags um Verluste aus früheren Jahren u. a. die sog. Unternehmensidentität voraus (Az. IV R 59/16).
BFH: EuGH-Vorlage zur Dokumentation der Ausübung des Zuordnungswahlrechts
Der BFH hat Zweifel, ob das Unionsrecht einer nationalen Rechtsprechung entgegensteht, nach der im Falle eines sog. Zuordnungswahlrechtes beim Leistungsbezug der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist, wenn bis zum Ablauf der gesetzlichen Abgabefrist für die Umsatzsteuer-Jahreserklärung die Zuordnungsentscheidung gegenüber dem FA nicht getroffen wurde. Er hat den EuGH um Klärung gebeten. In einem weiteren Verfahren, das den Erwerb einer Photovoltaikanlage durch einen Privatmann betrifft, hat der BFH ebenfalls den EuGH angerufen (Az. XI R 3/19 und XI R 7/19).
BFH: Berücksichtigung von Beitragsnachzahlungen für Vorjahre im Rahmen der Öffnungsklausel
Der BFH hatte zu entscheiden, ob es bei der Zuordnung von freiwilligen Beitragsnachzahlungen zu einem bestimmten Kalenderjahr im Rahmen der Öffnungsklausel darauf ankommt, dass die Nachzahlungen „rentenrechtlich möglich“ sind oder es entscheidend ist, wann die Zahlungen „rentenrechtlich wirksam“ werden (Az. X R 43/17).
BFH: Sonderabschreibungen nach § 7g EStG a. F. für nach dem 31.12.2007 angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
Der BFH hatte zu klären, ob § 52 Abs. 23 Satz 2 EStG a. F. verfassungskonform so auszulegen ist, dass bei einer nach § 7g EStG a. F. gebildeten Ansparrücklage die späteren Sonderabschreibungen nach § 7g EStG a. F. auch dann noch möglich sind, wenn die Bildung der Ansparrücklage vor dem 17.08.2007 erfolgt ist, die tatsächliche Inbetriebnahme und Nutzung der Wirtschaftsgüter jedoch erst nach dem 31.12.2007 liegen (Az. VIII R 26/17).
BFH: Keine Aufdeckung der stillen Reserven bei freiwilligem Landtausch
Der BFH hat die Frage geklärt, ob Grundstücksübertragungen gemäß § 68 FlurbG im Wege des freiwilligen Landtausches nach §§ 103a ff. FlurbG dem Regelungsgehalt des § 6 Abs. 6 Satz 1 EStG unterfallen (Az. VI R 25/17).
BFH zu Rechnungsanforderungen für den Vorsteuerabzug
Der BFH nimmt Stellung zu den Fragen, ob eine kombinierte Abrechnung (sog. elektronischer Sales-Report), bei der der Lieferant auf der Grundlage der vom Leistungsempfänger mitgeteilten Daten die Abrechnung vervollständigt und insbesondere den Steuerabzug selbst berechnet, den umsatzsteuerrechtlichen Grundsätzen widerspricht, wonach die am Leistungsaustausch beteiligten Parteien einander gegenüber entweder mittels Rechnung oder im Gutschriftverfahren abrechnen und ob ein Vorsteuerabzug gewährt werden kann, wenn Abrechnungspapiere für das Streitjahr 1999 im Jahr 2006 um fehlende Angaben ergänzt werden (Az. V R 14/18).
BFH: Grundsätzlich keine Geschäftsveräußerung trotz vollständiger Übertragung der Anteile an einer GmbH
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob es sich bei der Veräußerung einer 100 %-igen Beteiligung an einer Organgesellschaft um eine Geschäftsveräußerung im Ganzen handelt, auch wenn der Erwerber nicht in die bestehenden Mietverträge mit dem Organträger eintritt oder ob nur eine Übertragung der Inhaberschaft an der Organgesellschaft vorliegt, die keine Geschäftsveräußerung im Ganzen begründet (Az. XI R 33/18).
BFH: Säumniszuschläge trotz Anzeige der Masseunzulänglichkeit
Der BFH hatte zu entscheiden, ob das infolge der Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter eingetretene Aufrechnungsverbot auch nach Anzeige der wieder eingetretenen Massezulänglichkeit weiterhin Bestand hat (VII R 31/18).
