Straßenbauverwaltung kann Kostenbeteiligung an gemeindlichen Entwässerungskanälen nicht zurückverlangen
Das OVG Nordrhein-Westfalen hat Zahlungsklagen der BRD sowie des Landes Nordrhein-Westfalen gegen zwei Gemeinden am Niederrhein abgewiesen. Mit diesen Klagen hat die Straßenbauverwaltung die Rückerstattung von Zahlungen gefordert, die auf vertraglicher Grundlage als Beitrag zu den Kosten von gemeindlichen Kanalbaumaßnahmen an Bundesstraßen erbracht worden waren. Im Gegenzug hatten sich die Gemeinden verpflichtet, das Oberflächenwasser "unentgeltlich" aufzunehmen und abzuführen (Az. 9 A 1133/18 und 9 A 2622/18).
Gemeinnützigkeit eines Vereins zur Förderung des IPSC-Schießens
Das BMF führt in Reaktion auf das BFH-Urteil V R 48/16 aus, dass es in jedem Einzelfall zu prüfen ist, ob nach dem konkret vorliegenden Sachverhalt bei Veranstaltungen des betreffenden IPSC-Vereins oder bei Wettkämpfen, das Schießen auf Menschen simuliert wird bzw. die beim IPSC-Schießen aufgebauten Szenarien als Häuserkampf mit der Imitation eines Schusses auf Menschen interpretiert werden müssen. Liegt ein derartiger Sachverhalt vor, ist dem betreffenden IPSC-Verein der Status der Gemeinnützigkeit zu versagen bzw. abzuerkennen (Az. IV C 4 - S-0171 / 19 / 10021 :002).
Keine Sozialhilfe bei Bestattung einer Fehlgeburt
Eltern haben nach einer Fehlgeburt keinen Anspruch auf Übernahme der Bestattungskosten aus Sozialhilfemitteln, da sie - anders als der Krankenhausträger - nicht zur Bestattung verpflichtet sind. Dies hat das LSG Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. L 20 SO 219/16).
Keine Geldentschädigung für den anwaltlich vertretenen Beteiligten eines überlangen Streitwertfestsetzungsverfahrens
Die Streitwertfestsetzung als Voraussetzung der Gebührenabrechnung des Rechtsanwalts ist für dessen Mandanten regelmäßig nicht so bedeutsam, dass diesem bei überlanger Dauer des Streitwertfestsetzungsverfahrens eine Entschädigung in Geld zugebilligt werden muss. So entschied das BSG (Az. B 10 ÜG 3/19 R).
BFH: Anrechnung der polnischen Familienleistung „500+“ auf das deutsche Kindergeld
Familienleistungen nach dem polnischen Gesetz über staatliche Beihilfen zur Kindererziehung sind auf das in Deutschland gezahlte Kindergeld anzurechnen. So entschied der BFH eine für das Kindergeldrecht bedeutsame Grundsatzfrage zu Lasten polnischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz im Inland (Az. III R 34/18).
BFH: EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuerfreiheit bei der Entwicklung und Vermittlung von Versicherungsprodukten
Der BFH sieht es als zweifelhaft an, ob ein Versicherungsvermittler, der neben seiner Vermittlungstätigkeit der Versicherungsgesellschaft dieser auch das vermittelte Versicherungsprodukt zur Verfügung stellt, umsatzsteuerfreie Leistungen erbringt. Er hat daher ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Klärung dieser Frage gerichtet (Az. V R 58/17).
BFH: Kein Pflege-Pauschbetrag für den amtlich bestellten Betreuer
Der BFH hat zu den Fragen Stellung genommen, ob die Aufwandsentschädigung nach § 1835 BGB zu den (schädlichen) Einnahmen nach § 33b Abs. 6 EStG gehört und ob eine Pflege von nicht untergeordneter Bedeutung (im Verhältnis zur Heimpflege) mindestens 10 % des gesamten pflegerischen Zeitaufwands voraussetzt (Az. VI R 52/17).
BFH zur endgültigen Einnahmelosigkeit einer Kapitalbeteiligung als rückwirkendes Ereignis
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Rückzahlung von Nennkapital oder von Beträgen aus dem steuerlichen Einlagenkonto bei dem Anteilseigner zu Einnahmen i. S. von § 3 Nr. 40 Buchst. a EStG mit der Folge führt, dass eine von dem Anteilseigner (Personengesellschaft) auf seine Kapitalbeteiligung vorgenommene Teilwertabschreibung dem Teileinkünfteverfahren unterfällt (Az. IV R 51/16).
BFH: Jahreswert von Nießbrauchsrechten
Der BFH hatte zu entscheiden, wie der Jahreswert von Nießbrauchsrechten, die gemäß § 10 Abs. 5 ErbStG nachlassmindernd zu berücksichtigen sind, zu berechnen ist (Az. II R 4/16).
BFH: Ausfall von Gesellschafterdarlehen und Refinanzierungszinsen
Der BFH hat u. a. zu der Frage Stellung genommen, ob Refinanzierungszinsen nach dem Ausfall der mit den Refinanzierungsdarlehen finanzierten Kredite des Klägers Betriebsausgaben im Rahmen einer gewerblichen Kreditvergabe darstellen, weil dem Kläger als zunächst unmittelbarer und später mittelbarer Minderheitsgesellschafter an dem wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft gelegen war (personelle Verflechtung), oder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen sind (Az. X R 9/17).
