Zur Ausgleichspflicht bei nicht auskömmlichem Verbundtarif im ÖPNV
Schreibt der Aufgabenträger für die Erbringung von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr die Anwendung eines für Verkehrsunternehmen nicht auskömmlichen Verbundtarifs vor, hat er die Wahl, die Mindereinnahmen entweder durch die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags oder durch den Erlass einer allgemeinen Vorschrift i. S. d. Personenbeförderungsgesetzes auszugleichen. So entschied das BVerwG (Az. 10 C 3.19).
Sektorale Heilpraktikererlaubnis für ausgebildete Logopäden möglich
Das BVerwG entschied, dass eine ausgebildete Logopädin eine Erlaubnis zur eigenverantwortlichen Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz begrenzt auf den Bereich der Logopädie erhalten kann. Für die Erlaubniserteilung muss sie sich einer eingeschränkten Kenntnisüberprüfung unterziehen (Az. 3 C 8.17 u. a.).
Psychische Erkrankung eines Ersthelfers wird nicht entschädigt
Berufskrankheiten sind ebenso wie Arbeitsunfälle Versicherungsfälle der gesetzlichen Unfallversicherung. Eine Anerkennung als Wie-Berufskrankheit kommt in Betracht, wenn eine Erkrankung - wie z. B. eine posttraumatische Belastungsstörung - nicht in die Verordnung als Berufskrankheit aufgenommen ist, aber aufgrund neuer Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft die Voraussetzungen für eine Aufnahme vorliegen. Wissenschaftliche Erkenntnisse dafür, dass allein die wiederholte Erfahrung von Ersthelfern mit traumatischen Ereignissen bei anderen Personen generell ursächlich sei, eine PTBS zu verursachen, bestünden lt. LSG Hessen jedoch nicht (Az. L 3 U 145/14).
Kein sittenwidriger Schädigungsvorsatz bei der Verwendung einer Abgasabschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters
Der Käufer eines Fahrzeugs kann von dem Hersteller keinen Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung mit der Begründung verlangen, das Fahrzeug sei mit einer Abschalteinrichtung ausgestattet, die die Abgasreinigung in Abhängigkeit von der Umgebungstemperatur verändere („Thermofenster“). Das hat das OLG Schleswig-Holstein entschieden (Az. 12 U 123/18).
Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen Verweigerung des Handschlags gegenüber Frauen
Die Weigerung eines Soldaten auf Zeit, aus religiösen Gründen Frauen die Hand zu geben, rechtfertigt seine Entlassung. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 10 A 11109/19.OVG).
Kein weiterer Anspruch auf AfA in Folgejahren nach erfolgtem (unzutreffenden) Sofortabzug als Anschaffungskosten
Werden Anschaffungskosten für ein Wirtschaftsgut in einem Veranlagungszeitraum in voller Höhe als Werbungskosten steuerlich berücksichtigt, obwohl sie nur im Wege der AfA hätten geltend gemacht werden dürfen, scheidet ein Werbungskostenabzug von Abschreibungsbeträgen in Folgejahren aus. Dies entschied das FG Düsseldorf (Az. 3 K 2466/18).
Keine Bildung einer Pensionsrückstellung trotz arbeitsrechtlicher Unwirksamkeit eines Widerrufsvorbehalts
Ein Vorbehalt, mit dem der Arbeitgeber einseitig die Höhe einer Pensionszusage abändern kann, steht der Bildung einer Pensionsrückstellung entgegen. Dies gilt lt. FG Düsseldorf auch dann, wenn der Vorbehalt arbeitsrechtlich unwirksam ist (Az. 15 K 736/16 F).
Keine verfassungsrechtlichen Zweifel an der typisierten Ermittlung der nicht abzugsfähigen Schuldzinsen
Schuldzinsen sind gemäß § 4 Abs. 4a Satz 1 EStG nicht als Betriebsausgaben abziehbar, wenn sog. Überentnahmen getätigt worden sind. Die nicht abziehbaren Schuldzinsen werden gemäß § 4 Abs. 4a Satz 3 EStG typisiert mit 6 Prozent der Überentnahme berechnet. So entschied das FG Düsseldorf (Az. 15 K 1131/19).
BFH: Vorsteuerabzug aus Umzugskosten
Beauftragt ein nach seiner Unternehmenstätigkeit zum Vorsteuerabzug berechtigtes Unternehmen Makler für die Wohnungssuche von Angestellten, kann es hierfür den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen. So entschied der BFH (Az. V R 18/18).
BFH: Zuwendung einer Schweizer Stiftung als Unterstützungsleistung unterliegt nicht der Schenkungsteuer
Die satzungskonforme Zuwendung einer ausländischen Stiftung an einen inländischen Empfänger, der keine Rechte an oder Ansprüche auf Vermögen oder Erträge der Stiftung besitzt, unterliegt nicht der Schenkungsteuer. Dies entschied der BFH (Az. II R 6/16).
