ALG II: 100 %-Sanktion trotz BVerfG-Verfahren
Der Antragsteller kann sich nicht auf ein die Aussetzung der Vollziehung des Sanktionsbescheides rechtfertigendes Aufschubinteresse aus § 41a Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 SGB II berufen. 100 %-Sanktion trotz eines BVerfG-Verfahrens ist rechtmäßig. So entschied das LSG Nordrhein-Westfalen (Az. L 7 AS 987/19).
Brexit: Kommission dringt EU-27 zu Vorbereitungen auf mögliches „No-Deal-Szenario“
Acht Wochen vor dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU hat die EU-Kommission alle Bürger und Unternehmen in der EU-27 erneut aufgefordert, sich auf ein „No-Deal-Szenario“ vorzubereiten. Sie hat auch vorgeschlagen, dass der Europäische Solidaritätsfonds und der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zur Verfügung stehen sollten, um von einem „No-Deal“ besonders betroffene Unternehmen, Arbeitnehmer und EU-Staaten zu unterstützen.
Keine Aufhebung einer im EU-Ausland geschlossenen Minderjährigenehe
Eine im EU-Ausland nach dem dort geltenden Recht (hier: Bulgarien) wirksam geschlossene Ehe unter Beteiligung eines Minderjährigen kann im Regelfall nicht nach deutschem Recht aufgehoben werden, da das ansonsten verletzte Recht der Ehegatten u. a. auf Freizügigkeit innerhalb der EU zur Annahme einer schweren Härte führen würde. Das hat das OLG Frankfurt entschieden (Az. 5 UF 97/19).
Richtlinie 2011/16/EU über die Verwaltungszusammenarbeit im Bereich der Besteuerung: Listen im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Zur Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung wurde am 03.09.19 im EU-Amtsblatt u. a. die Liste der als „Ausgenommene Konten“ zu behandelnden Konten veröffentlicht.
Tax Compliance auch in kleinen und mittelgroßen Unternehmen zur Exkulpation bei Steuerhinterziehungsvorwürfen
WP/StB Prof. Dr. Manfred Pollanz wies bei seinem Fachvortrag bei der SFT „Steuerfachtagung und Zukunftskongress Celle 2019“ darauf hin, dass nur ein internes Kontrollsystem, das auch „gelebt“ wird, ein Indiz darstelle, das gegen das Vorliegen eines Vorsatzes oder der Leichtfertigkeit sprechen kann, da für eine Steuerhinterziehung bereits bedingter Vorsatz ausreiche.
Der wichtige Unterschied zwischen gemeinnützigkeitsrechtlichen und bilanziellen Rücklagen
Zum wichtigen Unterschied zwischen gemeinnützigkeitsrechtlichen und bilanziellen Rücklagen hat StB Dr. Martin Strahl von der Kölner Societät ckss in seinem Fachvortrag bei der SFT „Steuerfachtagung und Zukunftskongress Celle 2019“ Stellung genommen.
Ohne „Misstöne“ – konzertiertes Zusammenspiel zwischen Umsatzsteuer und Zoll
International tätige Unternehmen brauchen Sicherheit und die Gewissheit, dass gegebenenfalls ihre Interessen im Zollrecht und bei der Umsatzsteuer durchgesetzt werden können. Dazu benötigen Berater eine profunde Kenntnis, so Carsten Nesemann, Diplom-Finanzwirt im Rahmen seines Fachvortrags bei der SFT „Steuerfachtagung und Zukunftskongress Celle 2019“.
Fallstricke bei der Förderung des Mietwohnungsbaus
Das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus sieht für Wohnungsneubauten neben der Normal-Abschreibung von jährlich zwei Prozent eine fünfprozentige Sonderabschreibung im Jahr der Fertigstellung und den drei folgenden Jahren vor, wenn der Bauantrag im Zeitfenster Anfang September 2018 bis Ende 2021 gestellt wird. Auf die aus seiner Sicht engen Rahmenbedingungen und weiteren Fallstricke für den Steuerpraktiker machte Steuerberater Markus Perschon, Dipl. Finanzwirt (FH), im Rahmen seines Fachvortrags bei der SFT „Steuerfachtagung und Zukunftskongress Celle 2019“ aufmerksam.
Betriebsunterbrechung oder -verpachtung verhindern ungewolltes Aufdecken stiller Reserven in einer Betriebsaufspaltung
Durch den Wegfall der personellen und/oder der sachlichen Verflechtung bei der Betriebsaufspaltung wird eine Betriebsaufgabe beim Besitzunternehmen ausgelöst. Prof. Dr. Hans Ott, Steuerberater und vereidigter Buchprüfer aus Köln, nahm im Rahmmen seines Fachvortrags bei der SFT „Steuerfachtagung und Zukunftskongress Celle 2019“ zu diesem Thema Stellung.
Gefahren bei der Mittelverwendung gemeinnütziger Organisationen
Gemeinnützige Körperschaften dürfen ihre Mittel nur für ihre satzungsmäßig steuerbegünstigten Zwecke verwenden. Dass darunter sämtliche Mittel zu verstehen seien, hob Steuerberater Dr. Martin Strahl von der Kölner Societät CKSS in seinem Fachvortrag bei der SFT „Steuerfachtagung und Zukunftskongress Celle 2019“ hervor.
