Aktuelles

Künstliche Intelligenz: Ist die Finanzverwaltung bereits auf der Überholspur?

Fritz Esterer, CEO WTS, sieht hier die Finanzverwaltung beim Thema "Künstliche Intelligenz" bereits einen Schritt weiter, wie er in seinem Fachvortrag bei der SFT „Steuerfachtagung und Zukunftskongress Celle 2019“ deutlich machte. Die Finanzverwaltung nutze jetzt bereits Risikomanagementsysteme für (teil-) automatisierte Validierungen und Bescheide, um eine zeitnahe oder begleitende Betriebsprüfung durchführen zu können. Risikobehaftete Prüfungsfelder würden durch Predictive Analytics vorhergesehen und Anomalien identifiziert.

Rechtsschutz im Vollstreckungsverfahren

Die Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen steht im pflichtgemäßen Ermessen der Vollstreckungsbehörde. Christoph Schirp, Richter am FG Niedersachsen, wies im Rahmen seines Fachvortrags bei der SFT „Steuerfachtagung und Zukunftskongress Celle 2019“ darauf hin, dass die Formulierung „Finanzbehörden können vollstrecken“ missverständlich sei, denn es gebe praktisch kein Ermessen hinsichtlich des „Ob“ der Vollstreckung. Darüber berichtet der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt.

Weit mehr als nur „Facebook“-Einträge – der digitale Nachlass

Die Problematiken rund um den digitalen Nachlass wurden lange Zeit stiefmütterlich behandelt. Auch heute noch wird die Tragweite verkannt und auf ein Problem der Generationen Y und Z mit und in den Social Media reduziert, rügte die Aachener Notarin Dr. Karin Raude in ihrem Fachvortrag bei der SFT „Steuerfachtagung und Zukunftskongress Celle 2019“.

Splittingtarif für aus eingetragenen Lebensgemeinschaften hervorgehende Ehen

Die Regelungen im „Jahressteuergesetz 2018“ sehen vor, dass eingetragene Lebenspartner rückwirkend ab Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft den Splittingtarif wählen können. Michael Daumke, Leitender Regierungsdirektor a.D. wies im Rahmen seines Fachvortrags bei der SFT „Steuerfachtagung und Zukunftskongress Celle 2019“ auf die Voraussetzungen der Wahl und ihre Folgen hin. Darüber berichtet der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt

Ein Steuerkrimi? Verdeckte Ermittler statt offener Kassen-Nachschau?

Verdeckte Beobachtungen und Testkäufe gerade bei kleineren Gastronomie- und Imbissbetrieben gehören heute bereits zum Betriebsprüfungsalltag, berichtet Dr. Franziska Peters, Richterin am FG Münster in einem Fachvortrag beim SFT „Steuerfachtagung und Zukunftskongress Celle 2019“. Darüber berichtet der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt.

Die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens als „Zwang zu Mandatierung“ eines Steuerberaters?

Welche Konsequenzen hat die Modernisierung der Besteuerung für Mandanten und Berater - z. B. im Hinblick auf das Fristenkonzept in § 149 AO? Dies erläuterte Dr. Martin Wulf, aus der Kanzlei Streck, Mack und Schwedhelm im Rahmen seines Fachvortrags bei der SFT „Steuerfachtagung und Zukunftskongress Celle 2019“.

Hintergründe und Folgen der Neuregelung der Grunderwerbsteuer

Damit die Share Deals nicht grundsätzlich von der Grunderwerbsteuer befreit sind und als Gestaltungsmöglichkeit zur Steuerminderung genutzt werden können, hat der Gesetzgeber Ersatztatbestände für die Übertragung von Anteilen geschaffen, erläuterte Dirk Krohn, Diplom Finanzwirt (FH), Groß- und Konzernbetriebsprüfung Schleswig-Holstein im Rahmen seines Fachvortrags bei der SFT „Steuerfachtagung und Zukunftskongress Celle 2019“. Das berichtet der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt.

Blockchain die zukünftige Technologie der Steuererhebung und -beratung?

Ob „Blockchain“ in der Steuerberatung in näherer Zukunft eine Rolle spielen wird, wurde im Rahmen der SFT „Steuerfachtagung und Zukunftskongress Celle 2019“ mit einem klaren „Ja“ beantwortet. Darüber berichtet der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt.

Erfolgsaussichten bei Einsprüchen um versagte Nutzung von Verlusten

Auf der „Steuerfachtagung und Zukunftskongress Celle 2019" kritisierte Michael Daumke, Leitender Regierungsdirektor a.D., dass das Zusammenspiel der Normen des § 8c und § 8d KStG es zunehmend schwer mache, Entscheidungen zu einer sachgerechten Verlustnutzung zu treffen. Die beiden Bestimmungen müssten zusammen gelesen werden.

Betrieb von Pizzaofen mit Holzfeuerung bleibt untersagt

Der VGH Baden-Württemberg hat einen Eilantrag des Betreibers einer Pizzeria gegen die sofort vollziehbare behördliche Untersagung des Weiterbetriebs seines Pizzaofens mit Holzfeuerung abgelehnt. Die Behauptung des Gastwirts, die Rußpartikelimmissionen seien mittlerweile durch den Einbau des Rußpartikelfilters stark reduziert, dürfte nicht zutreffen. Auch der bloße Hinweis des Gastwirts auf die Möglichkeit, zusätzlich zum Rußpartikelfilter noch eine wassergestützte Rauchreinigungsanlage einbauen zu können, führe nicht zur Rechtswidrigkeit der behördlichen Untersagung (Az. 10 S 71/19).