Aktuelles

Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des Trennens von Konsum und Fahren führt regelmäßig nicht unmittelbar zur Entziehung der Fahrerlaubnis

Das BVerwG entschied, dass die Fahrerlaubnisbehörde bei einem gelegentlichen Konsumenten von Cannabis, der erstmals unter der Wirkung von Cannabis ein Kraftfahrzeug geführt hat, in der Regel nicht ohne weitere Aufklärung von fehlender Fahreignung ausgehen und ihm unmittelbar die Fahrerlaubnis entziehen darf. In solchen Fällen hätten die Fahrerlaubnisbehörden nach pflichtgemäßem Ermessen über die Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Klärung der durch diese Fahrt begründeten Zweifel an der Fahreignung zu entscheiden (Az. 3 C 13.17).

Pilotphase für KI Ethik-Leitlinien der EU

Nachdem die EU-Expertengruppe für KI im Dezember 2018 einen ersten Entwurf der KI Ethik-Leitlinien veröffentlicht hat, präsentierte sie der EU-Kommission im März 2019 die finale Fassung. Dazu äußerte sich die EU-Kommission.

Zur Berechnung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit

Eine nationale Regelung kann für die Berechnung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit Bezugszeiträume mit Beginn und Ende an festen Kalendertagen vorsehen. Eine solche Regelung muss jedoch Mechanismen enthalten, die gewährleisten können, dass die durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden während jedes auf zwei aufeinanderfolgende feste Bezugszeiträume verteilten Sechsmonatszeitraums eingehalten wird. So der EuGH (Rs. C-254/18).

Wohngrundstück kann nicht ohne weiteres mit Mauer eingefriedet werden

Eine Stützmauer zur Stabilisierung einer Aufschüttung auf einem Wohngrundstück kann auch nicht ausnahmsweise genehmigt werden, wenn der Bebauungsplan der Gemeinde zur Grünerhaltung des Baugebiets grundsätzlich Einfriedungsmauern ausschließt. Dies entschied das VG Mainz (Az. 3 K 615/18).

BGH setzt Verfahren gegen Facebook wegen Verstößen gegen Datenschutzrecht bis zu einer Entscheidung des EuGH aus

Der BGH hat ein bei ihm anhängiges Verfahren des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände gegen Facebook wegen Verstößen gegen Datenschutzrecht bis zur Entscheidung des EuGH in einem diesem vom OLG Düsseldorf vorgelegten Vorabentscheidungsverfahren ausgesetzt (Az. I ZR 186/17).

Kein „Wein aus Rheinhessen“

Nicht jeder Wein, der in Rheinhessen angebaut wird, darf auch mit dem Prädikat „Rheinhessischer Wein“ vermarktet werden. So entschied das VG Koblenz (Az. 5 K 440/18).

Vorbereitung auf No-Deal-Brexit: Kommission gibt praktische Leitlinien für einen koordinierten EU-Ansatz

Vor der Tagung des Europäischen Rates zum Brexit hat die EU-Kommission eine Bilanz der intensiven Vorbereitungen der Europäischen Union auf einen No-Deal-Brexit gezogen und in fünf Bereichen praktische Leitlinien für die Mitgliedstaaten erstellt.

Tarifvertragliche Regelung für Nachtarbeit rechtswidrig

Das LAG Bremen hat entschieden, dass die tarifvertragliche Regelung des Manteltarifvertrags der Metallindustrie für das Unterwesergebiet in der Fassung vom 17. Dezember 2018, die für unregelmäßige Nachtarbeit einen Zuschlag von 50 % zum Stundenlohn vorsieht, während regelmäßige Nachtarbeit lediglich mit einem Zuschlag von 15 % vergütet wird, rechtswidrig ist (Az. 3 Sa 12/18).

Krankenhäuser müssen Zahlungen für Umsatzsteuer auf Arzneimittelzubereitungen an Krankenkassen erstatten

Das BSG entschied, dass Krankenhäuser zu Unrecht gezahlte Umsatzsteuer auf Arzneimittelzubereitungen an Krankenkassen erstatten müssen, wenn sie miteinander vereinbart haben, in Krankenhausapotheke abgegebene Arzneimittelzubereitungen mit Nettopreisen zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer zu vergüten, Seien die maßgeblichen Steueranmeldungen nicht mehr abänderbar, beruhe der Anspruch auf einem vertraglichen Schadensersatzanspruch (Az. B 1 KR 5/19 R).

Zum Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG

Das BMF hat zum Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG bei Einkünften aus der Überlassung von Rechten und von gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten Stellung genommen (Az. IV C 5 - S-2411 / 11 / 10002).