Aktuelles

Haftung für Umsatzsteuer beim Handel mit Waren im Internet (§§ 22f, 25e und 27 Abs. 25 UStG)

Das BMF teilt mit, dass durch Artikel 9 des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11. Dezember 2018 § 22f und § 25e in das UStG eingefügt wurden. Zudem wurde in § 27 UStG ein neuer Abs. 25 eingefügt (Az. III C 5 - S-7420 / 19 / 10002 :002).

DStV fordert: Duale Ausbildung praxisgerecht stärken!

Der DStV begrüßt mit seiner Stellungnahme R 01/2019 grundsätzlich den aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für ein Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG). Allerdings ist an einigen Stellen auch deutliche Kritik angezeigt, die der DStV mit Blick auf die bevorstehende Ressortabstimmung der Bundesregierung in einer aktuellen Stellungnahme formuliert hat.

DStV fordert: Duale Ausbildung praxisgerecht stärken!

Der DStV begrüßt mit seiner Stellungnahme R 01/2019 grundsätzlich den aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für ein Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG). Allerdings ist an einigen Stellen auch deutliche Kritik angezeigt, die der DStV mit Blick auf die bevorstehende Ressortabstimmung der Bundesregierung in einer aktuellen Stellungnahme formuliert hat.

Sind Anwartschaften aus betrieblicher Altersversorgung zu verwertendes Vermögen i. S. d. § 12 Abs. 1 SGB II?

Anwartschaften aus betrieblicher Altersversorgung in Form einer Unterstützungskassenversorgung oder Firmenrückdeckungsversicherung sind vor dem Zeitpunkt der frühestmöglichen Inanspruchnahme von Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung kein zu verwertendes Vermögen im Sinne des § 12 Abs. 1 SGB II. So entschied das SG Karlsruhe (Az. S 15 AS 1809/16).

Vergünstigungen bei der Erbschaftsteuer

Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer gibt es Vergünstigungen, wenn es um zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke geht. Die Bundesregierung teilt dies in ihrer Antwort (19/7169) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion mit, die sich nach den Auswirkungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer auf die Entwicklung der Mieten erkundigt hatte.

Vergünstigungen bei der Erbschaftsteuer

Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer gibt es Vergünstigungen, wenn es um zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke geht. Die Bundesregierung teilt dies in ihrer Antwort (19/7169) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion mit, die sich nach den Auswirkungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer auf die Entwicklung der Mieten erkundigt hatte.

Kein Mehrbedarf nach dem SGB II für Kosten anlässlich der Fahrten zu einer ambulanten psychotherapeutischen und psychiatrischen Behandlung

Die Gewährung eines Mehrbedarfs nach § 21 Abs. 6 SGB II scheidet aus, wenn keine atypische Bedarfslage vorliegt. Soweit Leistungen im System der Krankenversicherung selbst als nicht unbedingt notwendig ausgeschlossen werden würden, verbiete es sich, diesen Leistungsausschluss mit der Gewährung eines Mehrbedarfs nach § 21 Abs. 6 SGB II zu kompensieren. So das SG Karlsruhe (Az. S 11 AS 3439/16).

Widerruf der Förderung aus Vermittlungsbudget zur Ausbildung zum Fluglehrer und Erstattung rechtswidrig

Das SG Karlsruhe hatte über die Rechtmäßigkeit eines Widerrufs und der Erstattung der zuvor bewilligten Ausbildung zum Fluglehrer zu entscheiden. Der Widerruf hätte die Ausübung von Ermessen erfordert. Der Mangel der Ermessensbetätigung habe nicht mehr im gerichtlichen Verfahren geheilt werden können (Az. S 11 AS 1458/17).

Anknüpfung des Beschäftigungsbegriffs in § 24 SGB III an die statusrechtliche Einordnung der Tätigkeit und damit an den beitragsrechtlichen Beschäftigungsbegriff

Das SG Karlsruhe wies darauf hin, dass der Beschäftigungsbegriff in § 24 SGB III ausschließlich an die statusrechtliche Einordnung der Tätigkeit und damit an den beitragsrechtlichen Beschäftigungsbegriff anknüpft. Eine leistungsrechtliche Korrektur, wie sie z. B. bei dem im Bereich des Arbeitslosengeldes zur Bestimmung der Arbeitslosigkeit verwendeten Begriff des Beschäftigungsverhältnisses zur Anwendung komme, sei nicht geboten (Az. S 2 AL 1779/16).

Anerkennung eines Arbeitsunfalls aufgrund wahlweiser Einwirkung in einer von zwei Arbeitsschichten

Das SG Karlsruhe hat bei einem Arbeitnehmer, der aufgrund der Arbeit eine Ansatzruptur des kleinen Brustmuskels und der Sehnen und eine Arm-Venen-Thrombose erlitten hatte, das Vorliegen eines Arbeitsunfalls anerkannt. Er sei nachweislich an zwei Tagen nicht nur einer höheren quantitativen, sondern auch einer höheren qualitativen, mithin einer außergewöhnlichen Arbeitsbelastung ausgesetzt gewesen (Az. S 1 U 940/16).