Aktuelles

Hinterlegungsstellen und Kapitalsteuer

Der Bundesregierung liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, dass durch inländische Hinterlegungsstellen von Aktien mehr Kapitalertragsteuer bescheinigt als tatsächlich abgeführt wurde und durch die bestimmte Verwendung von Hinterlegungsscheinen (Pre-Release-ADRs) wie bei Cum/Ex-Gestaltungen die Erstattung zuvor niemals abgeführter Kapitalertragsteuer geltend gemacht wurde. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/7091) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Sachgrundlose Befristung – Vorbeschäftigung

Die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags ist nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG nicht zulässig, wenn zwischen dem Arbeitnehmer und der Arbeitgeberin bereits acht Jahre zuvor ein Arbeitsverhältnis von etwa eineinhalbjähriger Dauer bestanden hat, das eine vergleichbare Arbeitsaufgabe zum Gegenstand hatte. So entschied das BAG (Az. 7 AZR 733/16).

Blogger(innen) und Influencer(innen) müssen in den sozialen Medien wettbewerbsrechtliche Grenzen beachten

Das KG Berlin hat Vorgaben gemacht, wann Blogger(innen) und Influencer(innen) ihre Beiträge in den sozialen Medien als Werbung kennzeichnen müssen (Az. 5 U 83/18).

Stand der DBA und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen am 1. Januar 2019

Das BMF veröffentlicht eine Übersicht über den gegenwärtigen Stand der DBA und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen (Az. IV B 2 - S-1301 / 07 / 10017-10).

Rechtswidrige Bevorzugung ortsansässiger Schüler – Gesamtschule Heiligenhaus muss erneut über Schulaufnahme entscheiden

Das Verfahren zur Aufnahme in den Jahrgang 5 der Gesamtschule Heiligenhaus zum Schuljahr 2017/2018 ist rechtswidrig durchgeführt worden, weil die damalige Leiterin der Gesamtschule ortsansässige Schülerinnen und Schüler bevorzugt aufgenommen hat. Deshalb hat die Mutter eines in Essen wohnhaften Schülers, dessen Aufnahmeantrag abgelehnt worden war, einen Anspruch auf erneute Entscheidung über die Schulaufnahme. Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. 19 A 2303/17).

Für die Umstellung auf LED-Beleuchtung in Kirburg dürfen Ausbaubeiträge erhoben werden

Eine Kommune tauschte in einer Straße 2016 die Lampenköpfe der Straßenbeleuchtung aus und stellte diese von Quecksilberdampflampen auf LED-Beleuchtung um. Hierfür verlangte sie von den Anliegern der Straße, gestützt auf ihre Ausbaubeitragssatzung, einen einmaligen Beitrag für den Ausbau der Teileinrichtung Beleuchtung. Die gegen den Beitragsbescheid eingelegte Klage hatte vor dem VG Koblenz keinen Erfolg (Az. 4 K 386/18).

Zur Haftung von Versicherungsmaklern bei unvollständigen Angaben des Kunden

Ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass ein Kunde Fragen zu seiner Gesundheit in einem Versicherungsantrag unvollständig oder falsch beantwortet, haftet der Versicherungsmakler nicht. Dies entschied das OLG Braunschweig (Az. 11 U 94/18).

Unterlassene Eingruppierung von Quereinsteigern verletzt Mitbestimmungsrecht der Personalvertretungen

Indem die Berliner Schulverwaltung fortdauernd die tarifliche Eingruppierung neuer Lehrkräfte unterlässt, verletzt sie Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen. Das hat das VG Berlin entschieden (Az. VG 62 K 5.18 PVL und VG 62 K 6.18 PVL).

Schinken aus Parma – Culatello di Parma unzulässige Anspielung auf Prosciutto di Parma

Die Vereinigung italienischer Hersteller von Parmaschinken hat vor dem OLG Köln einen Erfolg gegen einen Vertreiber von "Culatello di Parma" errungen. Ein als "Culatello di Parma" in Deutschland vertriebener Schinken darf als unzulässige Anspielung auf die geschützte Produktbezeichnung "Prosciutto di Parma" so nicht weiterverkauft werden (Az. 6 U 61/18).

BFH: Umsatzsteuerbefreiung für medizinische Hotline bei Gesundheitstelefon und Patientenbegleitprogrammen zweifelhaft

Der BFH hat Zweifel, ob telefonische Beratungsleistungen, die eine GmbH im Auftrag von gesetzlichen Krankenkassen durch "Gesundheitscoaches" ausführt, als Heilbehandlungen gelten können. Er hat daher den EuGH um Klärung gebeten (Az. XI R 19/15).