Keine Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses bei geringfügiger Beschäftigung als Bürokraft und Pkw-Überlassung
Das FG Münster hat ein Ehegatten-Arbeitsverhältnis nicht anerkannt, bei dem die Ehefrau als Bürokraft geringfügig beschäftigt war und ihr als Teil des Arbeitslohns ein Fahrzeug zur Privatnutzung überlassen wurde (Az. 2 K 156/18).
Sozialwidriges Verhalten? – Wer den Job wegen Pflege eines Familienangehörigen kündigt
Wer seine Hilfebedürftigkeit in missbilligenswerter Weise zulasten der Solidargemeinschaft selbst herbeiführt, darf Grundsicherungsleistungen des Jobcenters nicht behalten. Wo genau sozialwidriges Verhalten anfängt, hat das LSG Niedersachsen-Bremen aufgezeigt. Im dritten Fall hat das LSG entschieden, dass bei der Prüfung der Sozialwidrigkeit einer Arbeitsaufgabe die in § 10 Abs. 1 Nr. 4 SGB II niedergelegten Zumutbarkeitskriterien zu berücksichtigen sind (Az. L 13 AS 111/17).
Sozialwidriges Verhalten – Wer die Bierbänke klaut
Wer seine Hilfebedürftigkeit in missbilligenswerter Weise zulasten der Solidargemeinschaft selbst herbeiführt, darf Grundsicherungsleistungen des Jobcenters nicht behalten. Wo genau sozialwidriges Verhalten anfängt, hat das LSG Niedersachsen-Bremen aufgezeigt. Im zweiten Fall hat ein Hartz-IV-Empfänger seine Hilfebedürftigkeit durch einen Diebstahl grob fahrlässig herbeigeführt (Az. L 13 AS 137/17).
Sozialwidriges Verhalten – Wer das Erbe nicht ehrt
Wer seine Hilfebedürftigkeit in missbilligenswerter Weise zulasten der Solidargemeinschaft selbst herbeiführt, darf Grundsicherungsleistungen des Jobcenters nicht behalten. Wo genau sozialwidriges Verhalten anfängt, hat das LSG Niedersachsen-Bremen aufgezeigt. Im ersten Fall verschwendete ein Hartz-IV-Empfänger sein Erbe (Az. L 13 AS 111/17).
„Honorarärzte“ in Klinik sozialversicherungspflichtig
Das LSG Nordrhein-Westfalen hat in zwei Parallelentscheidungen die Sozialversicherungspflicht von sog. Honorarärzten festgestellt. Die Ärzte unterliegen auf der Grundlage der Honorarverträge im Sinne einer funktionsgerecht dienenden Teilnahme am Arbeitsprozess einem arbeitnehmertypischen umfassenden Weisungsrecht hinsichtlich der Arbeitszeit und erst recht hinsichtlich der Art und Weise der Arbeit (Az. B 12 R 22/18 R, B 12 R 23/18 R).
Unfallversicherungsschutz bei Ausübung eines Ehrenamtes
Das LSG Bayern entschied, dass ein ehrenamtlicher Baumwart, der beim Schneiden eines Obstbaums im Auftrag des Ortsverschönerungsvereins abgestürzt ist und sich erheblich verletzt hat, mangels Bestehens einer freiwilligen Unfallversicherung keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung hat (Az. L 7 U 36/14).
Bestimmte Vorbereitungshandlungen können den Eindruck der Voreingenommenheit eines Richters erwecken
Im Einzelfall können bereits bestimmte Vorbereitungshandlungen wie eine telefonische Anforderung eines Passworts für staatsanwaltschaftliche Ermittlungsunterlagen den Eindruck der Voreingenommenheit eines Richters für einen Prozessbeteiligten entstehen lassen, auch wenn noch kein endgültiger Verfahrensfehler vorliegt. Dies entschied das BVerfG (Az. 1 BvR 436/17).
Aussetzung der Steuerfestsetzung nach § 165 Abs. 1 Satz 4 AO – Aufhebung der Aussetzung der Steuerfestsetzung hinsichtlich § 8c Satz 1 KStG a. F. sowie des § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG a. F.
Die Anlage des BMF-Schreibens vom 15. Januar 2018 (BStBl I S. 2), zuletzt geändert durch BMF-Schreiben vom 18. Juni 2018 (BStBl I S. 702), wird durch dieses BMF-Schreiben neu gefasst. Die Anweisung zur Aussetzung der Steuerfestsetzung hinsichtlich § 8c Satz 1 KStG a. F. sowie § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG a. F. wird hierdurch aufgehoben (Az. IV A 3 - S-0338 / 17 / 10007).
Volle Haftung bei unterlassener Streukontrolle trotz Glätte
Unterlassene Streukontrolle trotz nachweislich vorhandener Glätte begründet die volle Haftung des Verkehrssicherungspflichtigen. Dies entschied das AG München (Az. 154 C 20100/17).
Keine Diskriminierung eines Beschäftigten der ZAB Bielefeld durch Probezeit-Kündigung
Einem früheren Beschäftigten der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) im Bürgeramt der Stadt Bielefeld war kurz vor dem Ende einer sechsmonatigen Probezeit seitens der Stadt ordentlich gekündigt worden. Die Klage gegen die Kündigung - Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Herkunft, insbesondere wegen der schwarzen Hautfarbe - blieb in erster Instanz ohne Erfolg. Die Berufung des Klägers ist vom LAG Hamm als unbegründet zurückgewiesen worden, da die Stadt für die Einsatzbeschränkung sachlich nachvollziehbare Gründe (Mängel im Leistungsbereich) vorgebracht habe (Az. 11 Sa 505/18).
