Steuerliche Gewinnermittlung: Urteil des BFH vom 27.09.2017 zu Rückstellungen für den sog. Nachteilsausgleich bei Altersteilzeitvereinbarungen
Der BFH hat mit Urteil vom 27. September 2017 entschieden, dass für den sog. Nachteilsausgleich bei Altersteilzeitregelungen nach § 5 Abs. 7 des Tarifvertrages zur Regelung der Altersteilzeitarbeit (TV ATZ) mangels wirtschaftlicher Verursachung keine Rückstellungen passiviert werden dürfen. Die Entscheidung des BFH steht im Widerspruch zu Randnummer 15 des BMF-Schreibens vom 28. März 2007. Das BMF hat daher Randnummer 15 neu gefasst (Az. IV C 6 - S-2175 / 07 / 10002).
Vorerst weiter Live-Streams der BILD-Zeitung
Nach einer Eilentscheidung des VG Berlin kann die BILD-Zeitung vorerst weiter die sog. Live-Streams "Die richtigen Fragen", "BILD live" und "BILD-Sport-Talk mit Thorsten Kinhöfer" im Internet verbreiten (Az. 27 L 364.18).
Reform des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) schreitet voran
Die Bundesregierung hat am 15.10.2018 ihren Evaluationsbericht zur Wirkungsweise des ESUG vorgestellt. Der Bericht ist eine rechtstatsächliche und rechtswissenschaftliche Untersuchung der Wirkungsweise des ESUG und bewertet die ersten 5 Jahre nach Inkrafttreten des ESUG. Dazu hat der DStV Stellung genommen.
Fitness Check: EU-Kommission überprüft Wirkungsweise der Regelungen zur Unternehmensberichterstattung
Im August 2018 hat die EU-Kommission nun eine umfassende Eignungsprüfung des EU-Vorschriftenrahmens im Bereich der Unternehmensberichterstattung durchgeführt (sog. Fitness-Check). In dessen Rahmen wird es auch zu einer Eignungsprüfung der Accounting-Richtlinie kommen. Der DStV wird die Entwicklungen daher aufmerksam verfolgen und die EU-Kommission aktiv bei der Bewertung der zu überprüfenden Regelungen unterstützen.
Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2019 (Entwürfe)
Das BMF hat die Entwürfe des Bekanntmachungsschreibens zu den Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug 2019 und die Entwürfe der Programmablaufpläne (Anlagen 1 und 2) bekannt gemacht. Die für 2019 vorgesehenen Anpassungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit Auswirkung auf die Programmablaufpläne (Stand: 16./18.10.2018) wurden berücksichtigt (Az. IV C 5 - S-2361 / 08 / 10001).
Steuerliche Gewinnermittlung: Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG – Übergang auf „Heubeck-Richttafeln 2018 G“
Bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen sind u. a. die anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik anzuwenden (§ 6a Abs. 3 Satz 3 EStG). Sofern in diesem Zusammenhang bislang die "Richttafeln 2005 G" von Professor Klaus Heubeck verwendet wurden, ist lt. BMF-Schreiben zu beachten, dass diese durch die "Heubeck-Richttafeln 2018 G" ersetzt wurden (Az. IV C 6 - S-2176 / 07 / 10004 :001).
Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Geldleistungen nach SGB VIII
Das BMF hat zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung der Geldleistungen für Kinder in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII, für die Erziehung in einer Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII, für Heimerziehung/Erziehung in sonstiger betreuter Wohnform nach § 34 SGB VIII, für die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII sowie für die Unterbringung/Betreuung bei Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§§ 42, 42a SGB VIII) Stellung genommen (Az. IV C 3 - S-2342 / 07 / 0001 :138).
Strenge Anforderungen an Wahltarife einer Krankenkasse
Das LSG Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die von der AOK Rheinland/Hamburg angebotenen Wahltarife größtenteils den gesetzlichen Rahmen überschreiten (Az. L 16 KR 251/14).
Arbeit 4.0 – LSG kritisiert fehlenden Unfallversicherungsschutz
Eltern, die ihr Kind auf dem Weg zur Arbeit in den Kindergarten bringen, sind gesetzlich unfallversichert. Dass der Versicherungsschutz jedoch bei Heimarbeit erhebliche Lücken vorweist, hat nun das LSG Niedersachsen-Bremen aufgezeigt (Az. L 16 U 26/16).
Standardisierte Einnahmenüberschussrechnung nach § 60 Abs. 4 EStDV – Anlage EÜR 2018
Mit dem BMF-Schreiben werden die Vordrucke der Anlage EÜR sowie die Vordrucke für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften und die dazugehörigen Anleitungen für das Jahr 2018 bekannt gemacht (Az. IV C 6 - S-2142 / 17 / 10002).
