Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Die Bundesregierung will per Gesetz beim Wettbewerb auf den Telekommunikationsmärkten nachjustieren. So sollen künftig nur noch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vor rückwirkend höheren Kosten im Streit mit anderen Anbietern geschützt werden. Für finanzstarke Wettbewerber soll dies nicht mehr gelten. Mit dem entsprechenden Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (19/4722) will die Bundesregierung Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes umsetzen.
Normenkontrollverfahren gegen Gästebeitrag in Bernkastel-Kues erfolglos
Die Gästebeitragssatzung der Stadt Bernkastel-Kues und die Festsetzung der Höhe des Gästebeitrags in ihrer Haushaltssatzung für das Jahr 2018 auf 1,50 Euro pro Übernachtung sind wirksam. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 6 C 10513/18, 6 C 10515/18).
Keine Mietminderung wegen versperrter Sicht auf die im Hinterhof gelegenen Ausstellungsräume
Das AG München entschied, dass ein Mieter von Ausstellungsräumen keine Mietminderung verlangen kann, weil die Einsehbarkeit des Eingangsbereichs der für eine Kunstausstellung gemieteten Ausstellungsräume durch einen geparkten Pkw beeinträchtigt wird (Az. 425 C 18488/17).
GKV-Schätzerkreis schätzt die finanziellen Rahmenbedingungen der GKV für die Jahre 2017 und 2018
Die Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) könnten im kommenden Jahr um 0,1 Prozentpunkte auf durchschnittlich 0,9 Prozent sinken. Zu diesem Ergebnis kommt der GKV-Schätzerkreis in seinen am 11.10.2018 veröffentlichten Prognosen für 2018 und 2019. Festgelegt wird der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz auf Grundlage der Schätzergebnisse bis zum 1. November durch das Bundesgesundheitsministerium.
Bescheinigungen sollen digital werden
Die Bundesregierung hat eine Prüfung der meisten Änderungswünsche des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (19/4455) zugesagt.
EU weitet Schutz vor krebserzeugenden Stoffen am Arbeitsplatz aus
Die Liste der als krebserzeugend anerkannten chemischen Stoffe am Arbeitsplatz wird um acht weitere Stoffe, zu denen auch Dieselabgase gehören, erweitert. Das Europäische Parlament und der Rat haben am 11.10.2018 eine Einigung über den zweiten Vorschlag der Kommission zur Liste der als krebserzeugend anerkannten chemischen Stoffe am Arbeitsplatz erzielt. Das berichtet die EU-Kommission.
Zweite Chance für Unternehmer: Justizminister einigen sich auf neue europäische Regeln für Insolvenzen
Die Justizminister der EU haben am 11.10.2018 eine politische Einigung auf effizientere Insolvenzverfahren in der gesamten EU erzielt. Dank dieser Richtlinie können Unternehmen, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden, frühzeitig umstrukturiert werden, so dass Insolvenzen und Entlassungen so weit wie möglich vermieden werden.
Änderungen im Eherecht
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts vorgelegt (19/4852). Er dient in erster Linie der Durchführung von zwei EU-Verordnungen, die in den teilnehmenden Mitgliedstaaten ab Ende Januar 2019 anzuwenden sind.
Freizügigkeit in der EU – Gesetzentwurf
Die Freizügigkeit von EU-Bürgern soll mit einem Gesetz gefördert werden, dessen Entwurf die Bundesregierung vorgelegt hat (19/4851). Hintergrund ist die ab Mitte Februar 2019 geltende Verordnung (EU) 2016/1191 des EU-Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern.
Wahl des Wahlvorstandes außerhalb des Betriebs in einer Schule
Die Rechtmäßigkeit der Wahl des Wahlvorstandes außerhalb des Betriebs in einer Schule war streitig. Das ArbG Solingen hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen, da die Wahl des Wahlvorstandes nicht nichtig sei, was Voraussetzung für die Untersagung der Betriebsratswahl sei (Az. 3 BVGa 3/18). Mit ihrer Beschwerde verfolgen die Antragsteller den Abbruch der Wahl weiter (LAG Düsseldorf, Az. 6 TaBVGa 7/18).
