Aktuelles

Krankenkassen müssen technisch aufwändiges Fußheber-System Ness L 300 bezahlen

Zwei an fortgeschrittener Multipler Sklerose leidende Versicherte haben Anspruch darauf, von ihren jeweiligen Krankenkassen mit einem modernen, technisch aufwändigen Fußheber-System Ness L 300 versorgt zu werden. Weder stehen dem Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkte entgegen, noch, dass der Gemeinsame Bundesausschuss keine positive Empfehlung abgegeben hat, befand das LSG Baden-Württemberg (Az. L 4 KR 531/17, L 11 KR 1996/17).

Festsetzung der Versorgungsbezüge im Einzelfall rechtmäßig

Die Festsetzung gekürzter Versorgungsbezüge wegen des vorzeitigen Eintritts in den Ruhestand kann lt. VG Koblenz nicht nachträglich geändert werden, wenn der Antragsteller seine Schwerbehinderung nicht erwähnt hatte (Az. 5 K 196/17).

Stadt muss Kosten für Grabstein übernehmen

Das SG Mainz entschied, dass die beklagte Stadt neben der Bestattungskostenbeihilfe auch die Kosten für einen (einfachen) Grabstein übernehmen muss (Az. S 11 SO 33/15).

Anspruch auf eine staatliche Ruhestandsrente nach Geschlechtsumwandlung

Der EuGH entschied, dass eine Person, die sich einer Geschlechtsumwandlung unterzogen hat, nicht gezwungen sein darf, ihre zuvor geschlossene Ehe für ungültig erklären zu lassen, wenn sie eine Ruhestandsrente ab dem für Angehörige des erworbenen Geschlechts geltenden Alter in Anspruch nehmen möchte (Rs. C-451/16).

Jahressteuergesetz 2018

Das BMF hat den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2018 veröffentlicht. Mit dem Jahressteuergesetz 2018 sollen die noch in diesem Jahr fachlich gebotenen und zwingend notwendigen Rechtsänderungen im Steuerrecht erfolgen.

Gesetz zur Anpassung von Finanzmarktgesetzen an die Verordnung (EU) 2017/2402 und an die durch die Verordnung (EU) 2017/2401 geänderte Verordnung (EU) Nr. 575/2013

Das BMF teilt mit, dass das Bundeskabinett den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Finanzmarktgesetzen an die Verordnung (EU) 2017/2402 und an die durch die Verordnung (EU) 2017/2401 geänderte Verordnung (EU) Nr. 575/2013 beschlossen hat.

Zur Haftung bei Fußgängerunfall in „70 km/h-Zone“

Verunfallt ein Fußgänger, der die Fahrbahn unter Missachtung des Fahrzeugverkehrs betritt, mit einem Pkw, der die auf 70 km/h beschränkte, zulässige Höchstgeschwindigkeit um 11 km/h überschreitet oder zu spät auf den Fußgänger reagiert, kann die Haftung im Verhältnis von 1/3 zulasten des Pkw-Fahrers und von 2/3 zulasten des Fußgängers zu verteilen sein. Das hat das OLG Hamm entschieden (Az. 9 U 131/16).

Markenrecht wird reformiert

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Angleichung der Markenrechtsvorschriften vorgelegt (19/2898).

Kein Anspruch eines Rennradfahrers auf Schadensersatz bei Sturz nach Ausweichen vor einem dreieinhalbjährigen Kind auf einem Lauflernrad

Das LG Heidelberg hat die Klage eines Rennradfahrers auf Schadensersatz und Schmerzensgeld abgewiesen, denn es fehle bereits an einer Aufsichtspflichtverletzung der beklagten Mutter (Az. 3 O 80/18).

Fahrprüfung für Lkw zu Recht angeordnet

Das VG Neustadt hat entschieden, dass die Fahrerlaubnisbehörde nach einem langjährigen Verlust der Fahrerlaubnis für Lkw bis 7,5 t (heute Fahrerlaubnisklasse C1) eine erneute Fahrprüfung verlangen kann (Az. 1 K 1113/17).