Aktuelles

Neuregelungen im Juni 2018

Während der Fußball-WM können auch bei späten Anstoßzeiten die Spiele auf Großleinwänden im Freien verfolgt werden. Die neue Datenschutz-Grundverordnung schafft in der EU einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Umgang mit personenbezogenen Daten. Diese und weitere Neuerungen sind nun lt. der Bundesregierung in Kraft getreten.

BdSt rät: Auslandssemester beim Finanzamt angeben

Studenten, die an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind, aber ein Auslandssemester absolvieren, sollten die Kosten für die Unterkunft im Ausland und den Verpflegungsmehraufwand in ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Der BdSt unterstützt zu dieser Frage eine Musterklage. Denn bei einem Auslandssemester, bei dem hohe Kosten auf den Studenten zukommen können, stellt sich das Finanzamt bei der Anerkennung der Ausgaben oft quer.

Keine Haftung der Kfz-Verkaufsplattform für betrügerisches „Post-DDR-Schnäppchen“

Schäden durch betrügerische Inserate begründen keinen Ersatzanspruch gegen den nicht vorwerfbar gutgläubigen Betreiber einer Internetplattform, der auf entsprechende Gefahren hingewiesen hatte. So entschied das AG München (Az. 132 C 5588/17).

Gesetzliche Neuregelung des § 146b AO durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016

Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 ist § 146b AO - neu - eingefügt worden. Nach dem 31. Dezember 2017 ist diese Regelung anzuwenden. Der Anwendungserlass zur AO ist daher entsprechend zu ergänzen. Das BMF teilt mit, dass im Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom 31. Januar 2014, mit sofortiger Wirkung nach der Regelung zu § 146 die im Schreiben enthaltene Regelung zu § 146b eingefügt wird (Az. IV A 4 - S-0316 / 13 / 10005 :054).

Keine sog. „tatsächliche Verständigung“ mit dem Finanzamt über Hinterziehungszinsen möglich

Das FG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass wegen einer Steuerhinterziehung festzusetzende Hinterziehungszinsen nicht Gegenstand einer sog. „tatsächliche Verständigung“ zwischen Steuerpflichtigem und Finanzamt sein können (Az. 6 K 2254/17).

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort

Das Europäische Parlament hat die am 1. März erzielte politische Einigung über die Überarbeitung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern bestätigt. Damit kann der Vorschlag der Kommission für gleiches Entgelt für gleiche Arbeit am gleichen Ort und mehr Rechtssicherheit für entsendete Arbeitnehmer und für Arbeitgeber europaweit gültig werden.

BGH zur angemessenen Entschädigung wegen Vereitelung einer gebuchten Kreuzfahrt

Der BGH hat entschieden, dass in einem Fall, indem der Reiseveranstalter zur Durchführung einer Reise vertraglich verpflichtet war, diese aber vereitelt worden ist, der Reisende ebenso wie bei einer erheblich beeinträchtigten Reise nach § 651f Abs. 2 BGB - neben der Erstattung des Reisepreises - auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen kann (Az. X ZR 94/17).

Mitbestimmungsintensität der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat richtet sich allein nach der Zahl der im Inland Beschäftigten

Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden, dass allein die Anzahl der im Inland beschäftigten Arbeitnehmer darüber entscheidet, ob ein Aufsichtsrat dem Mitbestimmungsgesetz unterfällt. Es verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz, die in ausländischen Tochtergesellschaften Beschäftigten nicht mitzuzählen (Az. 21 W 32/18).

Jobcenter muss nicht für vertraglich vereinbarte Armut zahlen

Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass Behörden und Sozialgerichte Unterhaltstitel nicht ungeprüft übernehmen müssen, wenn diese offensichtlich nicht den gesetzlichen Unterhaltspflichten entsprechen (Az. L 11 AS 1373/14).

Präsidentenkonferenz führt Diskussion ums beA weiter

Auf der 71. Präsidentenkonferenz der BRAK stand das beA auf der Tagesordnung. Die Präsidentinnen und Präsidenten der 27 regionalen Rechtsanwaltskammern und der Rechtsanwaltskammer beim BGH diskutierten intensiv über den auf der Hauptversammlung in Koblenz vertagten Antrag, den die RAK Berlin in einer überarbeiteten Form gestellt hatte.