Produkthaftung – neue Leitlinien in 2019
Die EU-Kommission hat zur Produkthaftungsrichtlinie einen Bericht unter Berücksichtigung neuer digitaler Technologien vorgelegt.
Zur Haftung beim Besuch einer Reithalle mit Kleinkindern
Das AG Nürnberg entschied, dass eine Zuschauerin, deren dreijähriger Enkel ein bestimmtes Verhalten eines Pferdes in einer Reithalle verursacht haben soll, nicht für die Schäden haftet, welche die Besitzerin durch das erschrockene Pferd erlitten hat (Az. 239 C 1390/17).
Stayfriends verstößt gegen Datenschutzrecht
Auf die Klage des vzbv hat das LG Nürnberg-Fürth festgestellt, dass das Schulfreunde-Portal StayFriends im Profil neuangemeldeter Nutzerinnen und Nutzer nicht voreinstellen darf, dass Profilbilder automatisch auf Suchmaschinen und Partnerwebseiten angezeigt werden. Für eine Veröffentlichung außerhalb des Netzwerks fehle die erforderliche Einwilligung der Verbraucher (Az. 7 O 6829/17).
BFH zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit der Nachzahlungszinsen
Der BFH zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit von Nachzahlungszinsen für Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2015. Er hat daher mit Beschluss in einem summarischen Verfahren Aussetzung der Vollziehung (AdV) gewährt (Az. IX B 21/18).
BFH: Verlustabzug beim Anlagebetrug mit nicht existierenden Blockheizkraftwerken
Beteiligt sich der Anleger an einem von ihm nicht erkannten Schneeballsystem, das aus seiner Sicht zu gewerblichen Einkünften führen soll, ist er berechtigt, den Verlust seines Kapitals steuerlich geltend zu machen. Dies hat der BFH in einem Musterverfahren für mehr als 1.400 geschädigte Anleger entschieden (Az. X R 10/16).
BFH zu Krankheits- und Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung
Der BFH hatte u. a. zu entscheiden, ob es von Verfassungs wegen geboten ist, Krankheitskosten im Zusammenhang mit der Abwehr bzw. Erträglichmachung einer tödlichen Krankheit ohne Kürzung um die zumutbare Belastung gemäß § 33 Abs. 3 EStG als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen und ob die Versagung des Abzugs der Kosten für die Beerdigung des Ehegatten als außergewöhnliche Belastung wegen der Vermutung ehebedingter Zuwendungen (kein Abzug als Nachlassforderung) gegen Art. 6 GG verstößt (Az. VI R 11/16).
BFH zur Gewinnfeststellung gemäß § 15 Abs. 1 InvStG a. F.
Laut BFH ist eine Gewinnfeststellung gemäß § 15 Abs. 1 InvStG a. F. auch dann durchzuführen, wenn an einem Spezial-Sondervermögen nur ein Anleger beteiligt ist. Die gesonderte Feststellung wirke auch in diesem Fall wie eine einheitliche Feststellung gegenüber dem Anleger und dem Spezial-Sondervermögen (Az. VIII R 20/14).
BFH: Keine Säumniszuschläge bei Rückgewähr von bei Fälligkeit gezahlten Steuern nach Anfechtung durch den Insolvenzverwalter
Es entstehen keine Säumniszuschläge, wenn aufgrund einer Anfechtung des Insolvenzverwalters Steuern, die bis zum Ablauf des Fälligkeitstages vom Insolvenzschuldner gezahlt wurden, zurückgewährt werden. So entschied der BFH (Az. XI R 14/16).
BFH zum Gewinn aus als Gegenleistung für Vermögensübertragung an Anteilseigner zu gewährende Aktien – keine Rückwirkung
Der BFH hatte zu entscheiden, ob dann, wenn im Rahmen einer Vermögensübertragung (Vollübertragung) nach § 174 Abs. 1 UmwG als Gegenleistung die Erbringung einer Sachleistung vereinbart wird, in der stille Reserven vorhanden sind, weil der Buchwert in der Bilanz der Übernehmerin unter dem Wert liegt, mit dem das Vermögen der übertragenden Körperschaft übernommen wird, dieser Gewinn in dem Veranlagungszeitraum, in dem der steuerliche Übertragungsstichtag liegt, der Besteuerung unterliegt, wenn die Gegenleistung erst im Folgejahr bewirkt wird (Az. I R 27/16).
BFH zum Zurückbehalt wesentlicher Betriebsgrundlage bei Einbringung – Betriebsaufspaltung
Der BFH hatte zu entscheiden, ob dann, wenn ein Miteigentumsanteil an einem einer Betriebs-GmbH vermieteten Grundstück zum Betriebsvermögen des Besitzeinzelunternehmens gehörte und zugleich eine wesentliche Betriebsgrundlage war, die Einbringung des Besitzeinzelunternehmens in die Betriebs-GmbH gemäß § 20 UmwStG zu Buchwerten nur bei Mitübertragung dieses Miteigentumsanteils möglich war (Az. I R 7/16).
